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Beitrag Nr. 13-242
11.12.2014 11:37
Harti schrieb in Beitrag Nr. 13-241:Man kann also "Gleichzeitigkeit" im Sinne der Relativitätheorien so definieren, das alle Ereignisse, die auf der Geraden liegen, die die Lichtgeschindigkeit darstellt, gleichzeitig sind. MfG Harti
Hallo Harti,
wenn du öfters mal in unsere Arbeitsplattform SRT schauen würdest, dann könntest du dir etlichen Unsinn ersparen, den du hier schreibst. Hier ein Textausschnitt aus der Arbeitsplattform SRT:
Zitat:Gleichzeitigkeits-Definition von Einstein
“Die für A und B gemeinsame Zeit kann so definiert werden, indem man durch Definition festsetzt, dass die Zeit, welche das Licht braucht, um von A nach B zu gelangen, gleich ist der Zeit, welche es braucht, um von B nach A zu gelangen.“
Für entfernte Punkte kann man zu einer Gleichzeitigkeits-Definition also überhaupt nur gelangen auf dem Wege eines konstruktiven Postulats, in dem gefordert wird, dass die Ausbreitung des Lichtes, gemessen in der noch zu definierenden gemeinsamen Zeit, ein Vorgang mit konstanter Geschwindigkeit ist. Dieses Postulat ist entscheidend an der Konstruktion des Begriffs der gemeinsamen Zeit beteiligt.
M.f.G Eugen Bauhof
Signatur:
der Normale aus seinen Erfahrungen,
und der Dumme weiß alles besser.
Sokrates.
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