Claus
Moderator
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Beitrag Nr. 13-342
15.03.2015 17:32
Hallo Bauhof,
Ursache für den Altersunterschied sind gemäß SRT die "unterschiedlichen Auffassungen über die Gleichzeitigkeit von Ereignissen an entfernten Orten". Ich denke darüber sind wir uns einig. Dazu, dass dieser Altersunterschied schließlich widerspruchsfrei beobachtet werden kann, tragen jedoch die Lichtlaufzeiten wie folgt bei:
B fliege aus Sicht A mit v = 0,6c in 1,2 Lj Entfernung und kehre dort um.
Sicht A: Während der Hin- und Rückreise vergehen für A 4Jahre und für B 3,2 Jahre .
Sicht B: Während der Hin- und Rückreise vergehen für A 2,56 Jahre und für B 3,2 Jahre.
Die beiden o.a. Sichten wären widerspruchsfrei nur dann miteinander vereinbar, wenn B bei Uhr A am Umkehrpunkt einen Zeitsprung von 1,44 Jahren feststellen könnte.
Ein derartiger Zeitsprung wird von B aber nicht beobachtet. Statt dessen beobachtet B auf der Hinreise den Gang der Uhr von A mit dem Faktor 0,5 und auf der Rückreise mit dem Faktor 2. Auf der Hinreise beobachtet B also eine Alterung von A um 0,8 Jahre, auf der Rückreise dagegen um 3,2 Jahre.
Dieser beobachtete Unterschied des Ganges der Uhren auf der Hin- und Rückreise ist durch die verschiedenen Lichtlaufzeiten bewirkt. Folglich bewirken diese nach meiner Auffassung, dass beide Zwillinge beim Wiedersehen widerspruchsfrei feststellen, dass A um 4 Jahre und nicht um 2,56 Jahre gealtert ist.
Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 13-341:tragen diese von dir genannten unterschiedlichen Lichtlaufzeiten in irgendeiner Weise für den Altersunterschied bei, wenn sich die Zwillinge wieder getroffen haben?
Ursache für den Altersunterschied sind gemäß SRT die "unterschiedlichen Auffassungen über die Gleichzeitigkeit von Ereignissen an entfernten Orten". Ich denke darüber sind wir uns einig. Dazu, dass dieser Altersunterschied schließlich widerspruchsfrei beobachtet werden kann, tragen jedoch die Lichtlaufzeiten wie folgt bei:
B fliege aus Sicht A mit v = 0,6c in 1,2 Lj Entfernung und kehre dort um.
Sicht A: Während der Hin- und Rückreise vergehen für A 4Jahre und für B 3,2 Jahre .
Sicht B: Während der Hin- und Rückreise vergehen für A 2,56 Jahre und für B 3,2 Jahre.
Die beiden o.a. Sichten wären widerspruchsfrei nur dann miteinander vereinbar, wenn B bei Uhr A am Umkehrpunkt einen Zeitsprung von 1,44 Jahren feststellen könnte.
Ein derartiger Zeitsprung wird von B aber nicht beobachtet. Statt dessen beobachtet B auf der Hinreise den Gang der Uhr von A mit dem Faktor 0,5 und auf der Rückreise mit dem Faktor 2. Auf der Hinreise beobachtet B also eine Alterung von A um 0,8 Jahre, auf der Rückreise dagegen um 3,2 Jahre.
Dieser beobachtete Unterschied des Ganges der Uhren auf der Hin- und Rückreise ist durch die verschiedenen Lichtlaufzeiten bewirkt. Folglich bewirken diese nach meiner Auffassung, dass beide Zwillinge beim Wiedersehen widerspruchsfrei feststellen, dass A um 4 Jahre und nicht um 2,56 Jahre gealtert ist.
Bearbeitet von Claus am 15.03.2015 um 17:36 Uhr.
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