Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 13-342
15.03.2015 17:32
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 13-341:tragen diese von dir genannten unterschiedlichen Lichtlaufzeiten in irgendeiner Weise für den Altersunterschied bei, wenn sich die Zwillinge wieder getroffen haben?
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Beitrag Nr. 13-343
15.03.2015 18:12
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 13-342:Ursache für den Altersunterschied sind gemäß SRT die "unterschiedlichen Auffassungen über die Gleichzeitigkeit von Ereignissen an entfernten Orten". Ich denke darüber sind wir uns einig. Dazu, dass dieser Altersunterschied schließlich widerspruchsfrei beobachtet werden kann, tragen jedoch die Lichtlaufzeiten wie folgt bei: ...
Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 13-333:Der mathematische Formalismus zur Berechnung der Zeitdilatation erfordert keine Lichtlaufzeiten. Die Zeitdilatation ist das, was übrig bleibt, wenn man die Lichtlaufzeiten herausrechnet.
Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 13-344
15.03.2015 20:21
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 13-343:Der Altersunterschied doch wird widerspruchsfrei beobachtet bei der Rückkehr des reisenden Zwillings, indem die Zwillinge ihre mitgeführten Uhren vergleichen. ...
Die Zeitdilatation und damit der Altersunterschied der Zwillinge begründet sich allein in der physikalischen Geometrie der relativistischen Raumzeit.
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Beitrag Nr. 13-345
15.03.2015 21:14
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Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 13-346
15.03.2015 21:27
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Harald Denifle schrieb in Beitrag Nr. 13-345:Was bleibt - von der Zeitdilatation, ist höflich ausgedrückt, ein Beobachtungstheater.
Zitat von Harald Denifle:Eine Vereinigung der Relativitätstheorie mit der Quantenmechanik wird wohl am besten zu erreichen sein,
wenn man erstere sang und klanglos in einer Versenkung verschwinden lässt.
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Beitrag Nr. 13-347
15.03.2015 22:06
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 13-342:B fliege aus Sicht A mit v = 0,6c in 1,2 Lj Entfernung und kehre dort um.
Sicht A: Während der Hin- und Rückreise vergehen für A 4Jahre und für B 3,2 Jahre .
Zitat:Sicht B: Während der Hin- und Rückreise vergehen für A 2,56 Jahre und für B 3,2 Jahre.
Zitat von Claus:Frage: Wie erklärt sich deiner Meinung nach ohne Berücksichtigung der Lichtlaufzeit der beim Uhrenvergleich festgestellte Altersunterschied von 4 anstelle von 2,56 Jahren?
Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 13-348
15.03.2015 22:25
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 13-347:Hier berücksichtigt B aber nicht, dass A zum Wendepunkt ruht und eine größere Entfernung misst.
Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 13-347:Ich denke, dass die beiden Sichtweisen die du aufführst nicht unter gleichen Bedingungen betrachtet sind.
Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 13-347:Wenn beide Kontrahenten die Längenkontraktion in Bewegungsrichtung berücksichtigen und die unterschiedlichen Entfernungen, A–Wendepunkt versus B–Wendepunkt als Berechnungsgrundlage zugrunde legen, dann kommen sie doch zum gleichen Ergebnis, was den Altersunterschied anbelangt.
Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 13-349
15.03.2015 23:15
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 13-347:Äh? meintest du vielleicht einen Altersunterschied von 0,8 anstelle von 1,44 Jahren?
Zitat von Okotombrok:Hier berücksichtigt B aber nicht, dass A zum Wendepunkt ruht und eine größere Entfernung misst.
Ich denke, dass die beiden Sichtweisen die du aufführst nicht unter gleichen Bedingungen betrachtet sind.
Wenn beide Kontrahenten die Längenkontraktion in Bewegungsrichtung berücksichtigen und die unterschiedlichen Entfernungen, A–Wendepunkt versus B–Wendepunkt als Berechnungsgrundlage zugrunde legen, dann kommen sie doch zum gleichen Ergebnis, was den Altersunterschied anbelangt.
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Beitrag Nr. 13-350
16.03.2015 11:06
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 13-344:B reist mit konstantem Geschwindigkeitsbetrag. Die Uhr von B läuft kontinuierlich um 3,2 Jahre vorwärts und macht dabei keine Zeitsprünge. B macht keinerlei Pause am Umkehrpunkt. Auch die Uhr von A läuft kontinuierlich, nämlich um 4 Jahre vorwärts und macht ebenfalls keinerlei Zeitsprünge.
Gemäß SRT bewirkt die Zeitdilatation aus der Sicht von B aber, dass die Uhr von A während des 3,2jährigen Hin- und Rückflugs mit dem Faktor 0,8, also um 2,56 Jahre vorrückt.
Frage: Wie erklärt sich deiner Meinung nach ohne Berücksichtigung der Lichtlaufzeit der beim Uhrenvergleich festgestellte Altersunterschied von 4 anstelle von 2,56 Jahren?
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Beitrag Nr. 13-351
16.03.2015 14:47
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 13-350:mit diesen Zahlen kann ich momentan nichts anfangen. Bitte teile mir die Zahlen deines Zwillingsexperiments in folgender Form mit:
1. Geschwindigkeit v des reisenden Zwillings aus der Sicht des ruhenden Zwillings.
2. Entfernung s des Umkehrpunktes aus der Sicht des ruhenden Zwillings.
Zitat von Claus:B fliege aus Sicht A mit v = 0,6c in 1,2 Lj Entfernung und kehre dort um.
Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 13-352
16.03.2015 17:41
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 13-350:Bitte teile mir die Zahlen deines Zwillingsexperiments in folgender Form mit:
1. Geschwindigkeit v des reisenden Zwillings aus der Sicht des ruhenden Zwillings.
2. Entfernung s des Umkehrpunktes aus der Sicht des ruhenden Zwillings.
Dann werde ich den Altersunterschied berechnen.
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Beitrag Nr. 13-353
16.03.2015 21:28
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Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 13-354
17.03.2015 05:14
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Harald Denifle schrieb in Beitrag Nr. 13-353:... den Würfel
bis zur Unkenntlichkeit, durch eigenes Denken, fallen lassen.
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Beitrag Nr. 13-355
17.03.2015 12:42
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Hallo Claus,Claus schrieb in Beitrag Nr. 13-352:Es geht darum zu erklären, warum Zwilling A (= der zu Hause Gebliebene) tatsächlich 4 Jahre älter wird, wenn doch B (der Reisende) wegen der bei A auftretenden Zeitdilatation berechnet, dass für A in den 3,2 Jahren seiner (also B´s) Reise nur t(A) = t(B) * 1/ γ = 3,2 Jahre * 0,8 = 2,56 Jahre vergehen.
Zitat:Um das genauer zu analysieren, stellen wir uns vor, dass sich die Schwester ab und zu fragt, was denn der Bruder "jetzt gerade" macht. Wenn das "jetzt" die Gleichzeitigkeit ihrem eigenen Ruhsystem bedeutet, so hängt die Antwort auf ihre Frage davon ab, ob sie sich noch am Hinweg oder bereits am Rückweg befindet. Das wird in diesen beiden Raumzeit-Diagrammen deutlich:
Im linken Diagramm sind einige Linien eingezeichnet. Alle Ereignisse auf jeder dieser Linien finden für die Schwester gleichzeitig statt, wenn sie sich am Hinweg befindet. Im rechten Diagramm sind die entsprechenden Linien "konstanter Zeit" für den zweiten Teil der Reise eingezeichnet:
Alle Ereignisse auf jeder dieser Linien finden für die Schwester gleichzeitig statt, wenn sie sich am Rückweg befindet. Wir sehen, dass es einen Bereich von Ereignissen im Leben des Bruders gibt, die die Schwester in keinem ihrer beiden Inertialsysteme jemals als "jetzt" klassifizieren würde − er ist auf seiner Weltlinie in schwarz gekennzeichnet. Würden in der Formel (2) einfach T und T ' vertauscht, wäre sie falsch. Es gilt aber (aufgrund der Zeitdilatation, diesmal mit vertauschten Rollen von Schwester und Bruder)
T’ = T’’ / sqrt(1 – v²/c²)
wobei T'' jener Anteil der Eigenzeit des Bruders ist, von dem die Dauer des schwarzen Bereichs abgezogen wurde. Das Gegenargument ist damit zurechtgerückt: Es ist gewissermaßen die schwarze "Lücke", die es hinfällig macht.
Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 13-356
18.03.2015 20:11
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Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 13-357
18.03.2015 20:14
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Zitat:Wir sehen, dass es einen Bereich von Ereignissen im Leben des Bruders gibt, die die Schwester in keinem ihrer beiden Inertialsysteme jemals als "jetzt" klassifizieren würde
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Beitrag Nr. 13-358
19.03.2015 11:46
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 13-352:Es geht darum zu erklären, warum Zwilling A (= der zu Hause Gebliebene) tatsächlich 4 Jahre älter wird, wenn doch B (der Reisende) wegen der bei A auftretenden Zeitdilatation berechnet, dass für A in den 3,2 Jahren seiner (also B´s) Reise nur t(A) = t(B) * 1/ γ = 3,2 Jahre * 0,8 = 2,56 Jahre vergehen.
Claus schrieb in Beitrag Nr. 13-357:m.E. beträgt die schwarze Lücke nicht 4 - 3,2 = 0,8 Jahre sondern 4 - (3,2 * 0,8) = 1,44 Jahre (aber das ist nicht wesentlich für die prinzipiellen Überlegungen).
Claus schrieb in Beitrag Nr. 13-357:Wenn Franz Embacher schreibt:
Zitat:Wir sehen, dass es einen Bereich von Ereignissen im Leben des Bruders gibt, die die Schwester in keinem ihrer beiden Inertialsysteme jemals als "jetzt" klassifizieren würde
so stimme ich ihm bis auf das Wort "würde" zu. Ohne Lichtlaufzeiten ist diese Lücke gleichzeitiger Ereignisse immer vorhanden. Nur unter Einbezug der Lichtlaufzeiten entfällt eine solche Lücke.
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Beitrag Nr. 13-359
19.03.2015 14:54
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 13-349:Die Zeitdilatation, die B bei A berechnet, führt jedoch ungeachtet der aus Sicht B geringeren Distanz dazu, dass bei A während der 3,2jährigen Reise nur 2,56 Jahre vergehen. Daher müsste A doch während der Dauer des Hin- und Rückflugs auch nur diese 2,56 Jahre gealtert sein. Tatsächlich ist er aber um 4 Jahre gealtert. Daher die an Bauhof gerichtete Frage auch an dich, der du dich einmal in die Lage von B versetzen mögest: Wie erklärst du das?
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Beitrag Nr. 13-360
19.03.2015 15:31
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 13-359:Hallo Claus,
ja, jetzt hab ich's gefressen!Claus schrieb in Beitrag Nr. 13-349:Die Zeitdilatation, die B bei A berechnet, führt jedoch ungeachtet der aus Sicht B geringeren Distanz dazu, dass bei A während der 3,2jährigen Reise nur 2,56 Jahre vergehen. Daher müsste A doch während der Dauer des Hin- und Rückflugs auch nur diese 2,56 Jahre gealtert sein. Tatsächlich ist er aber um 4 Jahre gealtert. Daher die an Bauhof gerichtete Frage auch an dich, der du dich einmal in die Lage von B versetzen mögest: Wie erklärst du das?
Da ist ein Widerspruch der nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden kann, auch wenn er sich rechnerisch umgehen lässt.
Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 13-359:Ich habe dazu meine Fachliteratur bemüht (keine populärwissenschaftliche, da wird es oft ignoiiert) und dort wird auf den Widerspruch hingewiesen und eingegangen. Ich werde mich später dazu äußern, bin gerade an der Arbeit.
Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 13-361
19.03.2015 16:48
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 13-358:jetzt erst bemerke ich, dass dir ein Rechenfehler unterlaufen ist.
Zitat von Bauhof:Die Lücke, ob man sie nun schwarz nennt oder nicht, ergibt sich m.E. wie folgt: Die Eigenzeit von A beträgt 4 Jahre. Die Eigenzeit von B beträgt 3,2 Jahre. Was man überhaupt als Lücke bezeichnen kann, kann doch nur die Differenz von beiden Eigenzeiten sein, nämlich 4 – 3,2 = 0,8 Jahre. Wie würdest du es begründen?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.