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Beitrag Nr. 1342-160
27.07.2009 22:19
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Zitat:Parad0x schrieb in Beitrag Nr. 1342-157:
Die interessante Frage wäre stattdessen gewesen, zu fragen, zu was für widersprüchlichen Ergebnissen käme der Flugzwilling, wenn er annimmt, dass er während der gesamten Reise tatsächlich ruht? (also sein Inertialsystem nicht wechselt?).
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Beitrag Nr. 1342-161
27.07.2009 22:32
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Richtig. (bzw. fast richtig - es sind m.E. mehr als 8 Jahre Unterschied s.u.). Der Unterschied liegt m.E. darin begründet, dass das, was B auf der Hinreise als "jetzt" empfindet, ein anderes "Jetzt" ist, als das "Jetzt", was er - sofort danach - auf der Rückreise als "jetzt" empfindet. Auf der Hinreise ist A aus der Sicht von B "jetzt" um 4,3 Jahre gealtert, auf der Rückreise ist A dagegen aus der Sicht von B "jetzt" um 15,7 Jahre gealtert.Parad0x schrieb in Beitrag Nr. 1342-156:Aus Sicht der Hinreise besitzt A bei seiner vermeintlichen Umkehr vermutlich ein anderes Alter als er aus Sicht der Rückreise bei der Umkehr gehabt haben müsste. Ich vermute mal stark, das sind die besagten 8 Jahre Altersunterschied
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Beitrag Nr. 1342-162
27.07.2009 22:37
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Also wenn Du es vollkommen umkehrst (indem Du annimmst, B wechselt sein Bezugssystem nicht), dann wirst Du zu dem Ergebnis kommen, dass B 12 Jahre gealtert ist, A aber nur 7,2 Jahre gealtert sein dürfte. Das lässt sich natürlich dann anhand der tatsächlichen Uhrenvergleiche widerlegen. A ist tatsächlich 20 Jahre gealtert, während B nur 12 Jahre gealtert ist.Harti schrieb in Beitrag Nr. 1342-160:Die entscheidende Frage ist für mich, läßt sich bei einer derartig konsequenten (vollkommen relativistischen) Umkehr der Betrachtung der Widerspruch im Ergebnis ( A erfährt B als jünger; B erfährt A als jünger) allein auf der Grundlage der SRT auflösen, oder muss man faktisch außerhalb der SRT die Lösung suchen, indem in irgendeiner Form B im Verhältnis zu A ausgezeichnet wird.
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Beitrag Nr. 1342-163
27.07.2009 23:02
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Hier möchte ich nocheinmal auf den Unterschied hinweisen, den ich in Beitrag-Nr. 1342-161 klarzumachen versuchte:Parad0x schrieb in Beitrag Nr. 1342-162:Also wenn Du es vollkommen umkehrst (indem Du annimmst, B wechselt sein Bezugssystem nicht), dann wirst Du zu dem Ergebnis kommen, dass B 12 Jahre gealtert ist, A aber nur 7,2 Jahre gealtert sein dürfte. Das lässt sich natürlich dann anhand der tatsächlichen Uhrenvergleiche widerlegen.
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Beitrag Nr. 1342-164
27.07.2009 23:05
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Nur aus der Sicht des jeweils anderen bzw. wenn sie sich am selben Ort befinden oder wiedertreffen. Auf mich selbst bezogen gibt es immer ein "tatsächliches" Alter (meine Eigenzeit) - erst im Übergang zwischen zwei Bezugssystemen fällt die Gleichzeitigkeit weg und somit auch der Vergleich. Was bleibt, ist nur noch das optische Alter. Dieses zeigt mir zwar den Verlauf an, aber ich kann dennoch zu keinem Zeitpunkt etwas darüber sagen, wie alt derjenige nun wirklich ist (erst beim Wiedertreffen).Claus schrieb in Beitrag Nr. 1342-161:Dies finde ich das Verblüffende an der Sache:
These: Nicht das tatsächliche Alter sondern das optische Alter wird schließlich zur Realität.
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Beitrag Nr. 1342-165
27.07.2009 23:10
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Richtig. Aber auch der Bezugssystem-Wechsel bzw. die Richtungsänderung von B ist Bestandteil der Realität. B wird also nur das optisch beobachten, was auch tatsächlich stattfindet. B wird nie beobachten können, was passiert, wenn er nach 6 Jahren nicht sein Bezugssystem wechseln würde.Claus schrieb in Beitrag Nr. 1342-163:Allein die Zeitdilatation berücksichtigend stimmt es. A ist "tatsächlich" nur 7,2 Jahre gealtert.
Aber beachtet: Der visuelle Dopplereffekt ist Teil der Realität! B beobachtet stetig und ohne Sprung [...]
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Beitrag Nr. 1342-166
27.07.2009 23:37
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Ich stimme dir voll zu. Das von mir als "tatsächlich" bezeichnete Alter ist wie gesagt nur eine Rechengröße, die die Zeitdilatation beschreibt, mehr nicht.Parad0x schrieb in Beitrag Nr. 1342-164:... im Übergang zwischen zwei Bezugssystemen fällt die Gleichzeitigkeit weg und somit auch der Vergleich. Was bleibt, ist nur noch das optische Alter. Dieses zeigt mir zwar den Verlauf an, aber ich kann dennoch zu keinem Zeitpunkt etwas darüber sagen, wie alt derjenige nun wirklich ist.
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Beitrag Nr. 1342-167
27.07.2009 23:43
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Beitrag Nr. 1342-168
27.07.2009 23:52
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So ist es.Parad0x schrieb in Beitrag Nr. 1342-165:Die Situation mit den 7,2 Jahren tritt aber tatsächlich ein, falls nicht B nach 8 Lj Entfernung umkehrt, sondern wenn stattdessen A nach 4,8 Lj umkehrt (tatsächlich nicht-inertial wendet). Das kann natürlich nie mit der optischen Beobachtung übereinstimmen, weil wie gesagt tatsächlich B wendet, nicht A.
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Beitrag Nr. 1342-169
28.07.2009 00:01
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 1342-168:[...] würde also tatsächlich A wenden und beim Wiedersehen um 7,2 Jahre gealtert sein, so wäre dann allerings B beim Wiedersehen 12 Jahre älter ;-) wir hätten also dasselbe wie vorher. Nur mit kürzeren Distanzen.
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Beitrag Nr. 1342-170
28.07.2009 00:20
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... worüber ich bis morgen (d.h. bis heute) abend nachdenke. Für heute aber erstmal: Gute Nacht!Parad0x schrieb in Beitrag Nr. 1342-167:Der tatsächliche Altersunterschied kommt scheinbar weder wegen der Zeitdilatation noch dem Doppler-Effekt zustande, sondern wegen der asymmetrischen Längenkontraktion.
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Beitrag Nr. 1342-171
28.07.2009 01:36
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Beitrag Nr. 1342-172
28.07.2009 02:53
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Beitrag Nr. 1342-173
28.07.2009 13:06
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Hallo Parad0x,Parad0x schrieb in Beitrag Nr. 1342-167:@claus: mir kommen doch soeben Zweifel. Der Doppler-Effekt trägt doch nur dazu bei, was der jeweils andere Zwilling während seiner Reise sieht. Der Doppler-Effekt trägt selbst nichts zum Altersunterschied bei.
Auch mit der Hilfe der Lichtlaufzeiten wird oft versucht, zum Verständnis von Einsteins Zwillingsexperiment beizutragen. Ich halte nichts davon, denn da wird m.E. ein "SRT-Beginner" eventuell damit in die Irre geführt, indem er glaubt, die Lichtlaufzeiten seien die Ursache für die SRT-Effekte.Zitat:Wenn man die Lichtlaufzeiten rausrechnet (also den Doppler-Effekt eliminiert), dann bleiben nur noch Zeitdilatation und Längenkontraktion übrig.
Durch den Dopplereffekt sowieso nicht, siehe oben. Auch kommt der Altersunterschied weder allein durch die Zeitdilatation noch allein durch die Längenkontraktion zustande. Er kommt zustande, weil sich gemäß den Lorentz-Transformationen Zeit und Raum immer zusammen transformieren. Sobald man Zeittransformation und Raumtransformation separat betrachtet, kommt man in der SRT oft zu Fehlurteilen, insbesondere beim Einsteinschen Zwillingsexperiment.Zitat:Der tatsächliche Altersunterschied kommt scheinbar weder wegen der Zeitdilatation noch dem Doppler-Effekt zustande, sondern wegen der asymmetrischen Längenkontraktion.
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Beitrag Nr. 1342-174
28.07.2009 16:36
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Parad0x schrieb in Beitrag Nr. 1342-172:Diese Kraft ist objektiv - sie unterliegt nicht dem Relativitätsprinzip der SRT. Ich kann nicht einfach die Sichtweisen vertauschen und damit die Kraftwirkung dem jeweils anderen zuschreiben. Wer die Kraft spürt, hängt nicht von der Perspektive ab. Wenn ich annehme, dass B ruht, wird trotzdem B die Kraft spüren - nicht A. Somit kann die Annahme nicht richtig gewesen sein bzw. wird durch ein mitgeführtes Messgerät physikalisch widerlegt.
Das heißt aber bislang nur, dass ich stets weiß, welcher von beiden sich gleichförmig und welcher sich ungleichförmig bewegt. Das bedeutet nicht, ich könnte nun nicht die SRT darauf anwenden.
Die SRT ist vollständig auf das Zwillingsparadoxon anwendbar. Egal, aus wessen Sicht ich es mithilfe der SRT beschreibe - stets liefert die SRT das korrekte Ergebnis, wer von beiden tatsächlich älter geworden ist.
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Beitrag Nr. 1342-175
28.07.2009 18:07
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Dem stimme ich zu. Ich stimme auch Bauhof zu, wenn er meint, (Zitat aus seinem Beitrag-Nr. 1342-173) die Lichtlaufzeiten seien nicht Ursache der SRT-Effekte.Parad0x schrieb in Beitrag Nr. 1342-167:Wenn man die Lichtlaufzeiten rausrechnet (also den Doppler-Effekt eliminiert), dann bleiben nur noch Zeitdilatation und Längenkontraktion übrig.
nicht zustimmen wollen,Zitat:Der Doppler-Effekt trägt selbst nichts zum Altersunterschied bei.
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Beitrag Nr. 1342-176
28.07.2009 18:46
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ich meine, man kann es allein auf Grundlage der SRT auflösen, wenn man den Dopplereffekt bei der Erklärung einbeziehtHarti schrieb in Beitrag Nr. 1342-160:Die entscheidende Frage ist für mich, läßt sich bei einer derartig konsequenten (vollkommen relativistischen)Umkehr der Betrachtung der Widerspruch im Ergebnis ( A erfährt B als jünger; B erfährt A als jünger) allein auf der Grundlage der SRT auflösen, oder muss man faktisch außerhalb der SRT die Lösung suchen, indem in irgendeiner Form B im Verhältnis zu A ausgezeichnet wird.
Nein, das ist nicht der Fall. Der Dopplereffekt ist völlig passiv, zeichnet daher also nichts aus. Er besagt nichts anderes als: "Wenn sich ein Objekt mit Geschwindigkeit auf dich zu bewegt, erscheint dessen Uhrengang dir um soundsoviel beschleunigt - wenn es sich von dir wegbewegt, dagegen um soundsoviel verlangsamt." Der Dopplereffekt tritt in beiden Bezugssystemen somit in gleicher Weise und zwar auf der Hinreise verlangsamend und auf der Rückreise beschleunigend auf. Aber: Ein unsymmetrischer Effekt und damit ein Unterschied für die beiden Zwillinge ergibt sich als Folge der SRT, welche bewirkt, dass sich der zeitverlangsamende bzw. -beschleunigende Effekt des Dopplereffekts in den verschieden Bezugssystemen unterschiedlich lang auswirken kann.Zitat:Bei der Lösung von Claus frage ich mich, ob nicht gerade die Berücksichtigung des Dopplereffektes, der kein Bestandteil der SRT ist, die Auszeichnung von A-Vega als ruhendes System und B als bewegtes System bewirkt.
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Beitrag Nr. 1342-177
28.07.2009 21:46
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Da geb ich Dir natürlich völlig recht. Ich hab aber nicht den Alterseffekt gemeint - sondern tatsächlich den Altersunterschied (also die Asymmetrie an sich). Ansonsten seh ich es genauso.Claus schrieb in Beitrag Nr. 1342-175:Umgekehrt aber würde ich deiner These "Der Doppler-Effekt trägt selbst nichts zum Altersunterschied bei." nicht zustimmen wollen, [...]
[...] es ist aber so, dass die Effekte der SRT einen unterschiedlichen Dopplereffekt nach sich ziehen - und insoweit ist der Dopplereffekt an den Alterseffekten beteiligt.
Ganz genau. Und an der Stelle lass ich mich oft verwirren (s. gestern). Auch die Längenkontraktion tritt relativistisch (wechselseitig) auf.Zitat:Maxime muss m.E. sein, dass beide Effekte der SRT (Zeitdilatation und Längenkontraktion) in den verschiedenen Bezugssystemen wechselseitig gelten.
Sind sich denn Zeitdilatation und Längenkontraktion nicht äquivalent? Da die Lichtgeschwindigkeit konstant ist, bedingen sich beide wechselseitig. Ob ich es nun mit der Zeitdilatation erkläre oder stattdessen mit der Längenkontraktion, beschreibt den selben Sachverhalt, oder doch nicht? Wenn die Strecke verkürzt ist, vergeht auch weniger Zeit. Für den Flugzwilling tritt aus Sicht des Erdzwillings ja nur deshalb eine Zeitdilatation ein, weil sich auch die Länge in Flugrichtung verkürzt. Wenn der Flugzwilling umgekehrt relativistisch argumentiert, wird er auch beim Erdzwilling eine Zeitdilatation feststellen, weil sich ebenso aus der Sicht des Flugzwillings die Länge verkürzt. Warum das nicht zum Widerspruch führt, liegt im Wechsel des Bezugssystems begründet. Aus der Perspektive des Flugzwillings sind für den Erdzwilling auf Hin- und Rückreise (einzeln betrachtet!) nur jeweils 3,6 Jahre vergangen (Zeitdilatation) - weil der Flugzwilling beurteilt, dass die Strecke zwischen Erde und ihrem Umkehrpunkt nicht 4,8 Lj (wie für ihn), sondern 2,88 Lj aus Sicht des "bewegten Erdzwillings" beträgt.Zitat:Aus Sicht des Erdzwillings ergibt sich der Altersunterschied allein aufgrund der Zeitdilatation, weil die Lorentzkontraktion nichts zum Altersunterschied des Flugzwillings beiträgt und der Dopplereffekt sich auf der Hin- und Rückreise gegenseitig aufhebt.
Aus der Sicht des ruhenden Flugzwillings kann man den Altersunterschied zwar auch, wie du vorschlägst, allein mittels der Lorentzkontraktion ermitteln - die Zeitdilatation muss aber ebenso gelten, d.h. auch über sie muss der Altersunterschied erklärbar sein.
Der Wechsel des Bezugssystems, nicht der Doppler-Effekt. Inwiefern denkst Du, dass der Doppler-Effekt die fehlende "Differenz" erklärt? Er beschreibt nur, was und wie es der Flugzwilling beobachtet. Das, was er beobachtet, beinhaltet aber bereits den Inertialsystem-Wechsel. Nur deshalb sieht der Flugzwilling auch optisch 20 Jahre statt 7,2 Jahre. Würde der Inertialsystem-Wechsel nicht eintreten, würde der Flugzwilling tatsächlich 7,2 Jahre optisch beobachten - dafür der Erdzwilling 12 Jahre (statt 7,2 x 0,6) beim Flugzwilling, weil dann der Erdzwilling nach einer Entfernung von 4,8 Lj real gewendet hätte.Zitat:Wenn also aus Sicht des Flugzwillings auch der Erdwilling während der gesamten Reisedauer (also sowohl in den Jahren 1 - 6 als auch in den Folgejahren 6 - 12) mit demselben Faktor 0,6 altert wie es umgekehrt auch aus Sicht des Erdzwillings gewesen ist - was, wenn nicht der Dopplereffekt, trägt dann zum später tatsächlich festgestellten Altersunterschied bei?
Es gibt keine absolute Gleichzeitigkeit - darüber sind wir uns einig. Aber jedes Bezugssystem besitzt doch dennoch seine eigene Gleichzeitigkeit? In Bezug auf den Erdzwilling findet die Umkehr tatsächlich 3010 statt. Aus Sicht des Flugzwillings unterscheidet sich die Gleichzeitigkeit bei der Hinreise von der Gleichzeitigkeit der Rückreise (was auf der Hinreise gleichzeitig zum Jahr 3006 ist, ist nicht dasselbe, was aus Sicht der Rückreise gleichzeitig zum Jahr 3006 ist - die Differenz ergibt sich erst durch den Wechsel des Bezugssystems). Aber relative Gleichzeitigkeit existiert doch somit trotzdem? Nur eben keine absolute, in allen Bezugssystemen gleichermaßen gültige. Wenn wir sehen, wie die Sonne explodiert, ist sie in unserem Bezugssystem auch tatsächlich vor 8:21 mins explodiert. Wann denn auch sonst?Zitat:Du magst es so auffassen, dass ein Zeitsprung am Umkehrpunkt auftritt.
Wie gesagt, ich kann nachvollziehen, dass das unsympathisch erscheint. Und das man es auch genausogut mit dem erklären kann, was man sieht. Nur darf man dann nicht annehmen, der Flugzwilling kehrt erst im Jahre 3018 im Bezugssystem der Erde um ...im Bezugssystem der Erde erfolgt die Umkehr 3010. ;-)Zitat:Mir ist das unsympathisch, weil ein solcher Zeitsprung von niemandem beobachtet wird. Dasselbe gilt übrigens auch für die Vorstellung des Erdzwillings, der Flugzwilling sei nach 10 Jahren bei Vega angekommen - wer weiß das schon - vielleicht wurde er ja zwischenzeitlich von einem Alien gekapert ;-))
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Beitrag Nr. 1342-178
28.07.2009 22:32
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Beitrag Nr. 1342-179
28.07.2009 23:00
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Wie gesagt, sie ist auch auf nicht-inertiale Bewegungen anwendbar - nur das Relativitätsprinzip gilt dann nicht mehr. Das Relativitätsprinzip gilt nur in den einzelnen inertialen Phasen. Man kann es wechselseitig korrekt beschreiben - aber die gesamte Bewegung nicht gegeneinander ununterscheidbar vertauschen. Die SRT ist erst dann tatsächlich nicht mehr anwendbar, sobald die Gravitation nicht mehr vernachlässigt werden kann.Harti schrieb in Beitrag Nr. 1342-174:vielen Dank für Deine umfangreichen Erläuterungen. Du hast meine Sichtweise zutreffend wiedergegeben. Ich war bisher der Meinung, dass die SRT nur auf inertiale (kräftefreie) Bewegungen anwendbar ist [...]
Die Lichtgeschwindigkeit wird von jedem Beobachter als konstant gemessen - A wird bei sich die Lichtgeschwindigkeit mit v = c messen, genau wie B bei sich. Aber A wird ebenso auch bei B die Lichtgeschwindigkeit mit v = c messen (genau wie umgekehrt auch B bei A). Das war ja gerade das 1. Postulat der SRT. Alle messen überall (bei sich und bei anderen) stets den gleichen Wert c für die Lichtgeschwindigkeit.Zitat:Die SRT ist vollständig auf das Zwillingsparadoxon anwendbar. Egal, aus wessen Sicht ich es mithilfe der SRT beschreibe - stets liefert die SRT das korrekte Ergebnis, wer von beiden tatsächlich älter geworden ist.
Ganz bin ich noch nicht überzeugt; denn ich frage mich, nach wessen Uhr, der von A oder B, bestimmst Du im Rahmen der SRT die konstante Lichtgeschwindigkeit ?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.