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Beitrag Nr. 2342-401
19.04.2020 15:27
Hallo Okotombrok,
Ich nehme an, Du willst damit zum Ausdruck bringen, sie sei noch verrückter als Verschwörungstheoretiker ?
Diese Überzeugung soll bei den Bürgern erzeugt werden und wird von den Medien auch verbreitet. Das Gegenteil ist allerdings der Fall und Frau Bahner fühlt sich zu Recht verfolgt.
Wie sind die Fakten und was ist hinreichend plausibel ?
Frau Bahner hat eine fundiertes juristisches Gutachten veröffentlicht und wegen schwerwiegender Grundrechtsverletzungen zum Widerstand gegen die Verfassungsverstöße aufgerufen. Sie hat sich außerdem an das Bundesverfassungsgericht und die Bundekanzlerin gewandt.
Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Beschwerde unter Anderem als unzulässig zurückgewiesen, weil zunächst der Instanzenzug ausgeschöpft werden muss. Das Bundesverfassungsgericht verweist damit Frau Bahner und alle anderen Bürger zunächst darauf, konkret Widerstand zu leisten, z.B. gegen Anordnungen von Behörden zu verstoßen, und dann Amtsgerichte oder Verwaltungsgerichte anzurufen. Das Bundesverfassungsgericht macht also genau das zur Voraussetzung einer Verfassungsbeschwerde, was man Frau Bahner jetzt strafrechtlich zum Vorwurf macht.
Die Behörden (Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft, Polizei ?) haben zunächst versucht, die Verbreitung des juristischen Gutachtens zu unterbinden, indem sie 1&1 veranlasst haben, das Gutachten aus dem Netzt zu nehmen. Als sie merkten, dass dies nicht mehr funktionierte, weil sich das Gutachten bereits zu sehr verbreitet hatte, haben sie dieses Verbot wieder rückgängig gemacht; denn Frau Bahner erhielt damit mehr Aufmerksamkeit als den Behörden lieb war.
Ob und wie 1&1 unter Druck gesetzt wurde, würde ich gerne wissen.
Frau Bahner fühlte sich dann von Zivilpersonen verfolgt und hat die Polizei gerufen. Dass sie verstört und aufgeregt war ist nachvollziehbar, da sie durch die Sperrung ihrer Veröffentlichung wusste, dass höchste Stellen hinter ihr her waren. Die Polizeibeamten vor Ort konnten die Richtigkeit der Angaben von Frau Bahner nicht einschätzen. Dass sie ganz gezielt auf Frau Bahner angesetzt waren und für eine geschlossene Unterbringung sorgen sollten, ist selbstverständlich abwegig. Das Risiko einer solchen Angreifbarkeit durch Mitwisser, würde der Verfassungsschutz (oder wer immer) niemals eingehen.
Dass Frau Bahner von Zivilpersonen tatsächlich beobachtet wurde und dies auch durchaus mitkriegen durfte, ist dagegen sehr gut möglich, weil man ja bereits versucht hatte, ihren Internetauftritt zu unterbinden. Wie es dann konkret zu der Eskalation zwischen Frau Bahner und den Polizisten gekommen ist, bleibt unklar, insbesondere warum Handschellen angelegt werden mussten. Dass Frau Bahner gegenüber den Polizisten, die sie selbst gerufen hatte, zuerst handgreiflich wurde, ist nicht plausibel. Warum hätte sie dies tun sollen ? Dies wird erst plausibel, wenn man sie gegen ihren Willen mitnehmen wollte. Dies wäre nicht rechtens gewesen, denn die Polizisten konnten ihr weder eine Straftat zur Last legen noch störte sie durch einen "Eindruck von Verwirrtheit" die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Ob Widerstandshandlungen von Frau Bahner gegen eine Festnahme unter diesen Umständen rechtswidrig sind, ist eher zu verneinen.
Wie die Polizei an Stelle der eigentlich zuständigen Ordnungsbehörde die geschlossene Unterbringung veranlassen konnte, bleibt unklar.
Das Angebot des Arztes, falls sie freiwillig 6 Wochen in der Klinik verbleibe, werde auf die zwangsweise geschlossene Unterbringung verzichtet, ist allgemein üblich und daher plausibel, stellt unter den gegeben Umständen aber eine Unverschämtheit dar und könnte als Nötigung gewertet werden. Mit einer solchen Freiwilligkeitserklärung ersparen sich normalerweise alle Beteiligten Arbeit.
Für Frau Bahner und auch für Außenstehende konnte unter diesen Umständen der Eindruck entstehen, hier wird jemand weggeschlossen und kriminalisiert, der lediglich auf extreme Verfassungsverstöße der Behörden aufmerksam machen will.
Empfehle ich Dir auch.
MfG
HartiWichtig ist, dass man nicht aufhört zu fragen. A.E.
Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 2342-394:Selbst Verschwörungstheoretiker der AFD und den Reichsbürgern haben sich mittlerweile von ihr distanziert, Harti.
Ich nehme an, Du willst damit zum Ausdruck bringen, sie sei noch verrückter als Verschwörungstheoretiker ?
Diese Überzeugung soll bei den Bürgern erzeugt werden und wird von den Medien auch verbreitet. Das Gegenteil ist allerdings der Fall und Frau Bahner fühlt sich zu Recht verfolgt.
Wie sind die Fakten und was ist hinreichend plausibel ?
Frau Bahner hat eine fundiertes juristisches Gutachten veröffentlicht und wegen schwerwiegender Grundrechtsverletzungen zum Widerstand gegen die Verfassungsverstöße aufgerufen. Sie hat sich außerdem an das Bundesverfassungsgericht und die Bundekanzlerin gewandt.
Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Beschwerde unter Anderem als unzulässig zurückgewiesen, weil zunächst der Instanzenzug ausgeschöpft werden muss. Das Bundesverfassungsgericht verweist damit Frau Bahner und alle anderen Bürger zunächst darauf, konkret Widerstand zu leisten, z.B. gegen Anordnungen von Behörden zu verstoßen, und dann Amtsgerichte oder Verwaltungsgerichte anzurufen. Das Bundesverfassungsgericht macht also genau das zur Voraussetzung einer Verfassungsbeschwerde, was man Frau Bahner jetzt strafrechtlich zum Vorwurf macht.
Die Behörden (Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft, Polizei ?) haben zunächst versucht, die Verbreitung des juristischen Gutachtens zu unterbinden, indem sie 1&1 veranlasst haben, das Gutachten aus dem Netzt zu nehmen. Als sie merkten, dass dies nicht mehr funktionierte, weil sich das Gutachten bereits zu sehr verbreitet hatte, haben sie dieses Verbot wieder rückgängig gemacht; denn Frau Bahner erhielt damit mehr Aufmerksamkeit als den Behörden lieb war.
Ob und wie 1&1 unter Druck gesetzt wurde, würde ich gerne wissen.
Frau Bahner fühlte sich dann von Zivilpersonen verfolgt und hat die Polizei gerufen. Dass sie verstört und aufgeregt war ist nachvollziehbar, da sie durch die Sperrung ihrer Veröffentlichung wusste, dass höchste Stellen hinter ihr her waren. Die Polizeibeamten vor Ort konnten die Richtigkeit der Angaben von Frau Bahner nicht einschätzen. Dass sie ganz gezielt auf Frau Bahner angesetzt waren und für eine geschlossene Unterbringung sorgen sollten, ist selbstverständlich abwegig. Das Risiko einer solchen Angreifbarkeit durch Mitwisser, würde der Verfassungsschutz (oder wer immer) niemals eingehen.
Dass Frau Bahner von Zivilpersonen tatsächlich beobachtet wurde und dies auch durchaus mitkriegen durfte, ist dagegen sehr gut möglich, weil man ja bereits versucht hatte, ihren Internetauftritt zu unterbinden. Wie es dann konkret zu der Eskalation zwischen Frau Bahner und den Polizisten gekommen ist, bleibt unklar, insbesondere warum Handschellen angelegt werden mussten. Dass Frau Bahner gegenüber den Polizisten, die sie selbst gerufen hatte, zuerst handgreiflich wurde, ist nicht plausibel. Warum hätte sie dies tun sollen ? Dies wird erst plausibel, wenn man sie gegen ihren Willen mitnehmen wollte. Dies wäre nicht rechtens gewesen, denn die Polizisten konnten ihr weder eine Straftat zur Last legen noch störte sie durch einen "Eindruck von Verwirrtheit" die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Ob Widerstandshandlungen von Frau Bahner gegen eine Festnahme unter diesen Umständen rechtswidrig sind, ist eher zu verneinen.
Wie die Polizei an Stelle der eigentlich zuständigen Ordnungsbehörde die geschlossene Unterbringung veranlassen konnte, bleibt unklar.
Das Angebot des Arztes, falls sie freiwillig 6 Wochen in der Klinik verbleibe, werde auf die zwangsweise geschlossene Unterbringung verzichtet, ist allgemein üblich und daher plausibel, stellt unter den gegeben Umständen aber eine Unverschämtheit dar und könnte als Nötigung gewertet werden. Mit einer solchen Freiwilligkeitserklärung ersparen sich normalerweise alle Beteiligten Arbeit.
Für Frau Bahner und auch für Außenstehende konnte unter diesen Umständen der Eindruck entstehen, hier wird jemand weggeschlossen und kriminalisiert, der lediglich auf extreme Verfassungsverstöße der Behörden aufmerksam machen will.
Zitat von Okotombrok:Du solltest vielleicht ein wenig recherchieren und nicht gleich alles glauben, was dir so gerade in den Kram passt.
Empfehle ich Dir auch.
MfG
Harti
Signatur:
Bearbeitet von Harti am 19.04.2020 um 15:30 Uhr.
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Hat mit dem Thema mal wieder überhaupt nichts zu tun, aber naja...

