Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 633-307
22.12.2023 21:15
|
Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 633-308
17.01.2024 23:19
|
Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 633-309
15.03.2024 20:06
|
Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 633-310
15.03.2024 23:01
|
Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 633-311
06.04.2024 21:12
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.