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Beitrag Nr. 1588-1
09.03.2010 12:48
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Beitrag Nr. 1588-3
09.03.2010 14:54
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Beitrag Nr. 1588-4
09.03.2010 15:14
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Beitrag Nr. 1588-5
09.03.2010 15:58
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Beitrag Nr. 1588-7
10.03.2010 09:22
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Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1588-6:Ein Kinderschänder bleibt ein Kinderschänder, auch mit zunehmenden Alter, und wenn er nach Außen hin noch so ein
""Guter Katholik"" ist.
Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1588-6:Die Wunden der Opfer sind nicht verheilt, wie du schreibst.
Erst mit der Aufarbeitung können solche Verletzungen gelindert werden.
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Beitrag Nr. 1588-8
10.03.2010 10:15
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So so, Außenstehende können das nicht beurteilen.Zitat:Ich denke, das kann kein Außenstehender beurteilen. (ob mit der Aufarbeitung solche (seelischen) Verletzungen gelindert werden können)
Das kann nur jeder Geschädigte für sich entscheiden, in bestimmten Fällen durch den Rat eines Psychologen.
Für manchen wird eine Neuaufrollung des Falls mehr Schmerz bedeuten, als Erleichterung.
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Beitrag Nr. 1588-11
10.03.2010 12:47
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Dazu schreibe ich ein dickes Nein können sie nicht!, denn ich glaube kaum, daß jemend, der nie in die Situation gekommen ist, mißbraucht zu werden, weiß welches Leid das mit sich bringt.Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1588-8:So so, Außenstehende können das nicht beurteilen.
Ich habe nie behauptet, daß ich es weiß, ich möchte aber die Möglichkeit nicht außer acht lassen.Zitat:Aber Du weist das für manchen eine Neuaufrollung des Falls mehr Schmerz bedeutet, als Erleichterung. :-(
Stellvertretend für alle anderen...
Zitat:Zornig aber mit stillen Grüßen.
Zitat:Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1588-9:
Täter 1 kommt nach 10 Jahren aus dem Gefängnis und begeht darauf wieder einen Missbrauch.
Er ist Pädophil. Was in der Realität zu 99% passiert. Mehr als eine Veranlagung, eine Krankheit?!?
Täter 2 wird nicht erwischt und bereut seine Tat?? Sehr weit her geholt deine Theorie!!
In der Regel bereut ein Pädophiler nicht seine Handlung sondern begründet sie für sich als „normale Sexualelle Handlung“. „Dem Kind hat es doch Spaß gemacht“.
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Beitrag Nr. 1588-12
10.03.2010 23:34
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Beitrag Nr. 1588-13
11.03.2010 09:17
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1588-12:Der "Zorn" bei den stillen Grüßen ist aus dem Gedicht von Tina erwachsen.
Diese Art heftige Ergriffenheit meldet sich immer
wenn ich mit derartigen Vorgängen konfrontiert bin.
Wie kommst Du darauf das Du gemeint warst?
Zitat:Ich weiß nicht, ob ich meinem Peiniger jemals wieder in die Augen schauen kann, und ich will es garnicht erst auspropieren.
Ich weiß aber, das er aus freien Stücken sein Leben geändert hat, und ich glaube, und hoffe, daß er mit seiner heutigen Lebensweise keinem Kind mehr etwas antut, dank der Therape, die er gemacht hat.
Ich weiß aber, oder besser ich vermute, daß ich ihn aus diesem Leben rausreißen würde, wenn ich ihn anklagen würde. er könnte dann seine Halt verlieren und wieder in ein Leben zurückfallen, in dem er wieder anderen schadet, und das will ich nicht verantworten. Zudem ist seine Tat längst verjährt.
Würde ich sein Leben zerstören, wie er einst meines zerstört hatte, so wäre ich kein bißchen besser als er.
Ich weiß nicht, ob ich ihm jemals verzeihen kann, aber ich will es zumindest vergessen
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Beitrag Nr. 1588-14
11.03.2010 10:06
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Es kann ja durchaus möglich sein das meine Auffassungsgabe nicht ausreicht,Zitat:Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Gerichtsverfahren am 9. Januar 2003 (Beschw.-Nr. 45330/99) entschieden,
dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Menschen ab 14 Jahren beachtet werden muss.
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Beitrag Nr. 1588-15
11.03.2010 10:36
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Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/SchutzalterZitat:Das niedrigste Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland
im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB bei 14 Jahren.
Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland prinzipiell verboten.
Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar.
Es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen.
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Beitrag Nr. 1588-16
11.03.2010 12:37
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Ich seh das anders:Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1588-14:]Es kann ja durchaus möglich sein das meine Auffassungsgabe nicht ausreicht,
aber steht da tatsächlich ab 14 Jahren???
Darf ein zehnjähriges Kind (oder 5, 7, 11, 13,....wie alt auch immer) nicht NEIN sagen,
bei einem sexuellen Übergriff,
Die Problematik ist für das Kind zwischen Absicht und tatsächlichem Versehen zu unterscheiden.Zitat:oder in Situationen die einem solchen vorraus gehen?
Das beginnt unter Umständen schon bei einem "Anfassen" das dem Kind unangenehm ist.
Darf sich also ein Kind unter 14 Jahren nicht wehren?
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Beitrag Nr. 1588-17
13.03.2010 09:36
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Beitrag Nr. 1588-18
13.03.2010 16:14
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Das Strafgesetzbuch nennt diese Liebe sexuellen Missbrauch von Kindern.Zitat:H. ist Vorsitzender des „Vereins für belletristische und wissenschaftliche Pädoliteratur“ mit Sitz in Berlin.
G. betreibt das Internetforum „K13-Online“, das sich der „Berichterstattung und Information zu den Themen Pädophilie,
Päderastie und nahen Homosexualität“ verschrieben hat.
Zwei führende Köpfe einer Bewegung,
die sich offen und mit Nachdruck für die Liebe zwischen Erwachsenen und Kindern einsetzt.
Das ist aber noch nicht alles.Zitat:Dieter G. ist sehr engagiert, wenn es darum geht, seine Thesen im Internet zu verbreiten.
Neben der eigenen Internetplattform dienen ihm dazu die Foren von Nachrichtenseiten,
in denen er unbehelligt seine Positionen vertreten kann:
z. B. „Der Besitz von Kinderpornografie ist kein Kindesmissbrauch, weil der Besitzer keine Kinder missbraucht hat.“
Quelle: http://www.focus.de/panorama/welt/missbrauchsskanda... tmlZitat:Es werden weiter Bücher wie der Roman „Blutjung“ erscheinen, in denen der Kölner Autor Walter Foelske eine schwülstige Geschichte erzählt:
„Torsten liebt Christian, Christian Torsten. Torsten ist zwölf, Christian ein gestandener Mann.
Kaum jemand ist auf ihrer Seite.“
Erschienen ist die Geschichte im Trotz-Verlag von Reinhard Knoppka, einem bekennenden Pädophilen.
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Beitrag Nr. 1588-19
13.03.2010 19:54
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1588-18:Weil:...„Entsprechende Neigungen kundzutun, ist nicht strafbewehrt“,
heißt es dazu beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden.
Sich zu bekennen, pädophil zu sein, wird nicht verfolgt.
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Beitrag Nr. 1588-20
14.03.2010 01:51
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Hallo Hans, sei gegrüßt.Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1588-19:(...)
Der Wunsch allein macht noch nicht die Tat aus.
Dann säßen zwei Drittel der Bevölkerung hinter Gittern.(ist vielleicht etwas übertrieben, aber du weißt, was ich meine)
(...
Hier genügt ein wenig umformulieren um auch die verbale, schriftliche, und optisch eindeutige Beschönigung der Pädophälie unter Strafe zu stellen.Zitat:(Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer) 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
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Beitrag Nr. 1588-21
14.03.2010 09:54
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Beitrag Nr. 1588-22
15.03.2010 12:35
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Beitrag Nr. 1588-24
15.03.2010 20:46
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In § 130 Strafgesetzbuch heist es zur "Volksverhetzung"Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1588-21:Hallo Ernst,
(...)
Wo ziehst Du die Grenze?
[Nachricht zuletzt bearbeitet von Hans-m am 14.03.2010 um 09:56 Uhr]
Und das soll nur bei der Volksverhetzung funktionieren?Zitat:(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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Beitrag Nr. 1588-25
16.03.2010 09:17
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Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1588-23:Dieses „Unternehmen“ katholische Kirche ist mehr als ein simple Firma.
Warum versuchst du die Situation auf ein wirtschaftliches Unternehmen zu reduzieren?
Zitat:
Die Beichte ist ja das Dilemma der kath. Kirche.
Beichte und dir wird vergeben. Egal was immer du getan hast, dir wird vergeben.
Eine fast perfekte religiöse Einrichtung um Menschen in ihren abartigsten Vergehen zu Vergeben und somit an dieses „Unternehmen“ zu binden.
Funktioniert seit Jahrhunderten.
Bringst du jemand um....dir wird vergeben.
Misshandelst du deine Frau.....dir wird vergeben.
Missbrauchst du ein minderjähriges Kind....dir wird vergeben.......u.s.w
Eine kranke Einrichtung weit ab von den jeweiligen Staat/Länder-Gesetzen.
Da ist man doch gerne Katholik.
Das Beichtgeheimnis ist ein dummer simpler Trick die gängigen „weltlichen“ Gesetze zu umgehen.
Eine Abhängig mache der primitivsten Art. (Mittelalter).
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.