Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 2295-101
18.06.2018 23:53
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2295-100:Ich war davon ausgegangen, dass ein Beobachter von außen, der die gesamte in sich zurück gekrümmte Kugel (das Universum) im Blick hat, nicht zwischen Annäherung und Entfernung unterscheiden kann; die Ameisen als Flachländer können das in deinem Sinne sehr wohl.
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Beitrag Nr. 2295-102
19.06.2018 09:17
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 2295-99:Sie können sich aber erst voneinander entfernen und danach (wenn sie nämlich an der gegenüberliegenden Stelle des Ballons angelangt sind) wieder einander annähern - und das - darauf können wir uns einigen und ich denke, das könntest du auch meinen -, ohne ihre Bewegungsrichtung zu ändern.
Dabei können sie aber zu jedem Zeitpunkt zwischen Entfernung oder Annäherung unterscheiden, denn bei Entfernung sehen sie einander rotverschoben, bei Annäherung dagegen blauverschoben.
Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 2295-103
19.06.2018 13:11
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Otto schrieb in Beitrag Nr. 2295-102:es kommt auf die "Blickrichtung" der Ameisen an.
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Beitrag Nr. 2295-104
19.06.2018 15:48
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Beitrag Nr. 2295-105
19.06.2018 17:11
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Hallo Harti,Harti schrieb in Beitrag Nr. 2295-104:Bei Beziehungen hat übrigens die 1 diese Spiegelfunktion in dem Sinn, dass Wert und Kehrwert im Prinzip die selbe Beziehung darstellen.
Das ist richtig.Claus schrieb in Beitrag Nr. 2295-103:Andererseits kann man aber jederzeit eindeutig unterscheiden, welches der beiden Teile der Ameisen sich seinem Gegenstück jeweils annähert bzw. von ihm entfernt.
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Beitrag Nr. 2295-106
29.06.2018 09:40
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Beitrag Nr. 2295-107
29.06.2018 21:19
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Hallo Harti,Harti schrieb in Beitrag Nr. 2295-106:ich finde es auch interessant, dass eine Spiegelung, die zu einem Gegensatz führt, in unserem Zahlensystem an der 0 erfolgt ( positiv/negativ), währen die Spiegelung von Beziehungen, die nichts anderes als eine Änderung der Perspektive ohne Änderung der Beziehung als solcher (Wert-Kehrwert) beinhaltet, in unserem Zahlensystem an der 1 erfolgt.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.