Beiträge: 331, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 705-86
15.10.2005 20:00
|
Beiträge: 331, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 705-87
28.10.2005 21:43
|
Beiträge: 683, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 705-88
03.11.2005 03:46
|
Beiträge: 96, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 705-89
03.11.2005 08:18
|
|-|ardy schrieb in Beitrag Nr. 705-88:Mein Vorschlag: 1. Etwas weiß, daß eine Ich-Empfindung existiert.
|-|ardy schrieb in Beitrag Nr. 705-88:Etwas weiß, daß die Welt mindestens aus Empfindungen besteht, und zwar aus mindestens zwei an der Zahl; sprich: Die Welt ist mannigfaltig, sie ist aufgebaut aus Unterschieden, das ist gewiß!
|-|ardy schrieb in Beitrag Nr. 705-88:Der Begriff Empfindung setze ich hier nicht mit dem Begriff Gefühl gleich. Während ein Gefühl ein Meßvorgang mit vermeintlichen Fühlern ist, also eine Wechselwirkung zwischen Objekt und Subjekt darstellt, das heißt, spekulativen Wert hat; ist die Empfindung hingegen ein nicht näher erklärbares Phänomen, welches in sich Objekt und Subjekt zugleich ist (quasi keines von beidem ist).
|-|ardy schrieb in Beitrag Nr. 705-88:Empfindungen wie Salzigkeit oder Bläue brauchen keinen Empfänger um zu sein (kein Ich und dergleichen), denn diese Empfindungen sind sich selbst; ebenso ist das Ich nicht näher erklärbar; denn auch das Ich ist kein Subjekt, sondern das Ich ist eine Empfindung!: nämlich die Ich-Empfindung.
|-|ardy schrieb in Beitrag Nr. 705-88:Empfindungen sind, wenn sie existieren, unabhängig von dem Dualismus-Problem von Realität versus Illusion. Dieses Problem stellt sich ihnen nicht. Einen Piepston kümmert es nicht, ob er real oder illusorisch ist; wenn es piepst, dann piepst es so und nicht anders.
|-|ardy schrieb in Beitrag Nr. 705-88:Wo wir gerade dabei sind: Was ermöglicht zunächst die Existenz einer Ich-Empfindung? Na, die Existenz einer Fremd-Empfindung ermöglicht dies. Deren Existenz, sei sie real oder illusorisch, stellt den Unterschied zur Ich-Empfindung her, und damit ist die Existenz zweier Empfindungen hergestellt (in diesem Beispiel die Ich- und die Fremd-Empfindung). Gäbe es eine Seite dieser Zweigestaltigkeit nicht, so gäbe es auch nicht deren andere Seite.
Beiträge: 683, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 705-90
03.11.2005 16:45
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.