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Beitrag Nr. 2372-41
14.10.2022 18:27
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Beitrag Nr. 2372-42
14.10.2022 18:45
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Beitrag Nr. 2372-43
14.10.2022 18:46
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Beitrag Nr. 2372-44
14.10.2022 18:47
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Beitrag Nr. 2372-45
14.10.2022 21:17
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Habenix schrieb in Beitrag Nr. 2372-40:Zufall wäre wenn man nicht existieren würde.
Habenix schrieb in Beitrag Nr. 2372-41:Ist man selbst Zufall?
Habenix schrieb in Beitrag Nr. 2372-44:Sorry ich bleibe nächstes mal bei mir ☝️
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Beitrag Nr. 2372-46
17.10.2022 19:55
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Beitrag Nr. 2372-47
17.10.2022 20:04
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Beitrag Nr. 2372-48
18.10.2022 17:49
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Habenix schrieb in Beitrag Nr. 2372-47:Übrigens, die hohe schule der Konversation ist es, den anderen nicht zubeleidigen.
Habenix schrieb in Beitrag Nr. 2372-47:Wer sich beherrschen kann ist klar im Vorteil.
Habenix schrieb in Beitrag Nr. 2372-47:Einfach runterschlucken den hsss auf mich, mach ich ja bei dir auch.
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Beitrag Nr. 2372-49
21.10.2022 19:43
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.