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Beitrag Nr. 363-101
04.12.2010 09:51
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Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 363-99:Enzo, ich sehe du willst unbedingt recht haben und nimmst dir selbst den Spaß
Wohin mich die Suche nach Erkenntnis führt ist unwichtig.
Ich will die Wahrheit erkennen und nicht Anderen oder Mir eine Wahrheit aufzwingen.
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Beitrag Nr. 363-102
04.12.2010 16:12
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Beitrag Nr. 363-103
04.12.2010 21:28
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Beitrag Nr. 363-104
05.12.2010 19:48
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Beitrag Nr. 363-105
08.12.2010 00:22
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Beitrag Nr. 363-106
11.12.2010 19:53
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Enzo schrieb in Beitrag Nr. 363-105:........alles findet nur in deinem kopf statt und nirgendwo anders.....
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Beitrag Nr. 363-107
12.12.2010 01:00
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Beitrag Nr. 363-108
12.12.2010 13:10
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Beitrag Nr. 363-109
12.12.2010 23:27
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.