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Beitrag Nr. 1648-50
21.06.2010 10:25
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Entschuldige die verspätete Antwort, aber ich war so lange mit Tränen abwischen beschäftigt.Irena schrieb in Beitrag Nr. 1648-48:HAllo ihr armen,
(...)
Die Quote für Frauen?... Es ist eine Antwort seitens Staates, dieses Zusammenhalt der maskuline Etage zu durchbrechen.
Ernst Ellert, du weinst, dass mit dieser Regelung wohl ein besseres männliches Konkurent aus dem Bord gesetzt wird. Wo wars du, wenn die Frau mit besseren Fähigkeiten umgegangen war, weil es Frauen mit ungeschrieben Gesetz der Zugang verwehrt war. Wo bist du (weil es noch dauernd geschieht), dass mit gleichen Voraussetzungen, ein männliche Bewerber begünstrigt wird. Ah ja, es schreibt man nicht in Medien. Es ist eben unserer Altag.
(...)
Bist du nicht unter deren, die Vorteile der Reichen mit Regeln abgrenzen möchte? Wo bleibt deine Empfindsamkeit, wenn es den Zustand auf dem -DERZEITIGEN - Berufsmarkt betrifft. Die Frauen für gleiche Arbeit bekommen im durchschnitt 1/3 wenige Lohn, die Frauen gehen undankbarsten, wenig bezahleten Berufe an, die Begünstigung des MAnnes, wenn es mit der Frau mit den gleichen intellektuellen Fähigkeiten, sich bewerbt. Arme Männerschfafft...
Gruß,
Irena
Wenn es Dir möglich sein sollteZitat:Irena schrieb in Beitrag Nr. 1653-9:
Aber Ernst,
ich habe doch keine Fragen gestellt. Es ist rhetorisch gemeint,....
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Beitrag Nr. 1648-51
21.06.2010 10:51
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Hallo Hans und guten Morgen.Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1648-49:Es gäbe für Bewerbungen eine einfache Lösung:
Eine Neutrale anonyme Bewerbung!
(...)
Aber mit dieser anonymen Bewerbung würde wirklich nur die Qualifikation des Bewerbers berücksichtigt.
Ob es sich dabei um eine Frau oder einen Mann handelt, wäre dann egal.
Ich denke das wäre für alle Beteiligten eine faire Lösung.
Und in diesem Grundgesetz steht....Zitat:„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden,
das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Diese angestrebte Quotenregulierung für die Chefetagen der Konzerne gibt allerlei zu denken.Zitat:Art 3 des Grundgesetzes lautet
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die
Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden.
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Beitrag Nr. 1648-52
21.06.2010 11:36
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.Zitat:hör einfach auf mit den unverschämten persönlichen Atacken
Dieses kann ich dir auch wünschen.Zitat:Lies statt dessen einfach aufmerksamer, vielleicht lernst Du ja noch um was es geht.
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Beitrag Nr. 1648-53
21.06.2010 12:04
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Da wir gerade die Chefetage diskutieren, Anonimität ist keine geeignete Methode. Auch in anderen Berufen ist die soziale Kompetenz, die persönliche Ausstrahlung von der Bedeutung. Ein Chef stellt den Einen an, mit dem er rein menschlich kompatibel ist. DAher persönliche Kontakt unverzichbar ist.Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1648-49:Es gäbe für Bewerbungen eine einfache Lösung:
Eine Neutrale anonyme Bewerbung!
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Beitrag Nr. 1648-54
21.06.2010 12:23
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Irena schrieb in Beitrag Nr. 1648-53:Da wir gerade die Chefetage diskutieren, Anonimität ist keine geeignete Methode. Auch in anderen Berufen ist die soziale Kompetenz, die persönliche Ausstrahlung von der Bedeutung. Ein Chef stellt den Einen an, mit dem er rein menschlich kompatibel ist. DAher persönliche Kontakt unverzichbar ist.
Zitat:Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1648-51:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden.
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Beitrag Nr. 1648-55
21.06.2010 13:02
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1648-54:Und wie soll ein Chef erkennoen, ob ein Bewerber soziale Kompetenz besitzt?
Es gibt Meschen, die sind von Natur aus gute Schauspieler, Zudem gibt es 1000-de Bücher, ja sogar Kurse, die einem das "Perfekte Auftreten" bei Bewerbungsgesprächen beibringen.
Woher wieß ein Chef, ob ein Bewerber mit ihm oder seinen Mitarbeitern sozial zurecht kommt.
Ob jemand ein "Radfahrer", "Schleimer" oder ein "Mobber" ist, oder mit sonstigen "Qualitäten" glänzt, das zeigt sich erst in der Probezeit, oder sogar noch später!
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Beitrag Nr. 1648-56
30.06.2010 12:32
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Quelle und mehr....Zitat:Unternehmen testen anonyme Bewerbungen
Kein Name, kein Alter, kein Foto: So wollen fünf große Unternehmen künftig in einem Pilotversuch Bewerbungen entgegennehmen.
Die anonymen Lebensläufe sollen zum Beispiel türkischstämmigen Bewerbern bessere Chancen eröffnen.
(...)
Mit den anonymisierten Bewerbungen soll eine Benachteiligung besonders von ethnischen Minderheiten oder Älteren verhindert werden. Die Unternehmen verlangen dann ausdrücklich, dass Jobsuchende kein Foto von sich einsenden. Auch sollen sie weder Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Familienstand angeben, um Rückschlüsse auf Umstände auszuschließen, die eine Diskriminierung erlaubten. „Nur die Qualifikation zählt“, sagte Lüders zur Begründung. „Unsere tägliche Beratungsarbeit belegt, dass allein die Angabe eines türkischen Nachnamens die Chance auf eine Einladung zum Gespräch deutlich reduziert.“ In Frankreich oder den Vereinigten Staaten sei es in vielen Unternehmen schon lange üblich, auf diese Weise jenen Menschen eine Chance zu geben, die sonst vielleicht gar nicht erst zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen würden.
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Beitrag Nr. 1648-57
30.06.2010 12:41
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Zitat:
Unternehmen testen anonyme Bewerbungen
Kein Name, kein Alter, kein Foto: So wollen fünf große Unternehmen künftig in einem Pilotversuch Bewerbungen entgegennehmen.
(...)
Die Unternehmen verlangen dann ausdrücklich, dass Jobsuchende kein Foto von sich einsenden. Auch sollen sie weder Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Familienstand angeben
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Beitrag Nr. 1648-58
01.07.2010 00:54
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Wie es heist sollen drei deutsche Dax-Unternehmen sowie zwei internationale Konzerne bei dem Projekt mitmachen,Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1648-57:Das Problem bei der Sache ist, dass auf jedem Zeugniss, das uns irgend wann und irgend wo ausgestellt wurde, unser Name, ggf auch Wohnort und Geb.Datum steht.
Wie soll ich meine Qualifikation dann anonym einreichen?
Evtl die personlichen Daten beim Kopieren abdecken?
Dann kann ich genau so gut das Zeugnis eines guten Bekannten einreichen, der eine bessere Beurteilung hat.
Eine nicht so einfache Sache die anonyme Bewerbung in die Realität umzusetzen.
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Beitrag Nr. 1648-59
02.07.2010 09:17
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1648-58:Du siehst, Deine Idee die Du oben in Beitrag Nr. 1648-49 formuliert hast ist schon in der Erprobung.
Allerdings machst Du Dir j e t z t Gedanken wie, und warum es nicht funktionieren könnte
Zitat:Ich kann mir lebhaft vorstellen das die wissen wie man das in die Tat umsetzt so das es praktischen Nutzen hat.
Zumal man da auch auf Erfahrungen aus dem Ausland, zum Beispiel Frankreich, zurückgreifen kann.
Wo diese Art der Bewerbungen schon eingängige Praxis sind.
Also kein Grund zur Sorge, das wird schon werden.
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Beitrag Nr. 1648-60
03.08.2010 20:31
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Feyn137 schrieb in Beitrag Nr. 1648-1:(...)
Überhaupt sorgerecht : eine frau muß sich schon einiges leisten, um nicht das sorgerecht zu bekommen, aber der mann ?
Der muß 150% geben um auch nur den hauch einer chance auf das sorgerecht zu bekommen.
Trptzdem gewinnt fast immer die frau, auch wenn das kind bei ihr wesentlich schlechter da steht.
(...)
Zitat:Das Bundesverfassungsgericht hat ledige Väter im Kampf ums Sorgerecht gestärkt.
Mit der Reform des Kindschaftsrechts 1998 wurde es unverheirateten Eltern erstmals ermöglicht, die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam zu tragen. Allerdings nur mit Zustimmung der Mutter: Sie musste beim zuständigen Jugendamt bislang schriftlich erklären, dass sie dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmt. "Gegen eine missbräuchliche Weigerung der Mutter, dem Vater das Mit-Sorgerecht zu geben, konnte ein unverheirateter Vater bislang nichts tun.
Bereits im Vorfeld des Urteils hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit den Rechts- und Familienexperten der Koalition über verschiedene Wege beraten, die Rechte lediger Väter zu stärken – die Gesetzesänderungen sollen möglichst in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Der FDP-Rechtsexperte Stephan Thomae rechnet damit, dass die Koalition sich auf eine Widerspruchslösung einigen wird. "Damit können die Rechte unehelich geborener Kinder auf beide Eltern unkompliziert gestärkt werden“, sagt er. Er tendiere dazu, ledigen Vätern bereits mit der Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht zu übertragen, so wie es jetzt schon bei verheirateten Paaren ist.
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Beitrag Nr. 1648-61
04.08.2010 12:49
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1648-60:Das Bundesverfassungsgericht hat ledige Väter im Kampf ums Sorgerecht gestärkt.
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Beitrag Nr. 1648-62
01.11.2010 18:38
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Wobei hier noch offen bleibt ob das eine Expertin für das "saufen" oder für die "Frauen" ist? ;-)Zitat:Frauen trinken mehr Alkohol als früher. Dabei sind ausgerechnet Akademikerinnen mit Familie anfällig für die Sucht, sagt die Expertin Kerstin Jüngling im Interview.
Saufen als Emanzipation. Warum nicht, wenn sonst nichts hilft?Zitat:ZEIT ONLINE: Laut einer Studie sind nicht vorrangig die arbeitslosen, armen und einsamen Frauen von Alkoholsucht betroffen, sondern ausgerechnet berufstätige, gut ausgebildete Frauen mit Familie. Ist es ein Zeichen von Emanzipation, dass es immer mehr alkoholsüchtige Frauen gibt?
Die 30-jährigen wissen vielleicht noch nicht wie gut das schmeckt?Zitat:ZEIT ONLINE: Warum trinken aber gerade die 45 bis 53 Jahre alten Frauen besonders viel und nicht die 30-Jährigen?
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Beitrag Nr. 1648-63
01.11.2010 18:44
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(Zitat von mir leicht geändert)Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1648-62:Jetzt schwimmen uns Männern auch hier auf diesem angestammten Territorium "die Felle" noch weg.
Was soll bloß aus uns werden?
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Beitrag Nr. 1648-64
01.11.2010 19:43
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Beitrag Nr. 1648-65
02.11.2010 09:13
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1648-62:Jetzt müssen wir auch noch auf einem anderen Gebiet die Konkurenz der Damenwelt fürchten,
welches traditionsgemäß ein uraltes männliches Refugium war.
Der Alkoholkonsum, die Zecherei, das schlucken, Komasaufen und sich abfüllen.
Jetzt möchten die Mädels uns auch hier den Rang der erfolgreichsten Alkoholvernichter ablaufen.
Zitat:Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 1648-64:
1. Wir brauchen keine Männerparkplätze,
es genügt Frauenparkplätze abzuschaffen
und sie gleichberechtigt allen zugänglich zu machen.
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Beitrag Nr. 1648-66
02.11.2010 16:03
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....schreibt die Zeit Online dazu ..... http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2010-02/arbeit...Zitat:Arbeitssucht befällt Männer und Frauen gleichermaßen.
Laut Poppelreuter werden etwa 13 Prozent der berufstätigen Bevölkerung als gefährdet eingeschätzt.
Holger Heide, bis zu seiner Emeritierung Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Bremen,
hat mehr als 50 Publikationen zu diesem Thema herausgegeben.
Er schätzt, dass in bestimmten Berufsgruppen – etwa bei Selbständigen –
sogar jeder Vierte gefährdet oder erkrankt ist.
Sein Fazit: "Die Arbeitssucht entwickelt sich zunehmend zu einem Massenphänomen."
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Beitrag Nr. 1648-67
02.11.2010 20:25
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Beitrag Nr. 1648-68
07.02.2011 16:22
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Beitrag Nr. 1648-69
04.03.2011 12:23
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.