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Beitrag Nr. 983-82
27.03.2008 15:09
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Beitrag Nr. 983-83
27.03.2008 15:53
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 983-82:Hallo Horst,
.....Dein Hinweis, daß man zwischen Ruhe und geradlinig, unbeschleunigter Bewegung nicht unterscheiden kann, läuft darauf hinaus, daß es zwischen Ruhe und Bewegung keinen Unterschied gibt.
MfG
Harti
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Beitrag Nr. 983-84
06.04.2008 20:51
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Beitrag Nr. 983-85
07.04.2008 13:18
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Beitrag Nr. 983-86
07.04.2008 22:17
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.