Beiträge: 587, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-1
10.11.2010 20:35
|
Beiträge: 109, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-2
10.11.2010 21:11
|
Beiträge: 1.503, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-3
11.11.2010 11:42
|
Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-4
11.11.2010 17:19
|
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-5
12.11.2010 07:57
|
So lautet der Artikel 3 der Grundrechteerklärung von Virginia im Jahre 1776.Zitat:Eine Regierung ist oder sollte zum allgemeinen Wohle, zum Schutze und zur Sicherheit des Volkes, der Nation oder Allgemeinheit eingesetzt sein;
von all den verschiedenen Arten und Formen der Regierung ist diejenige die beste,
die imstande ist, den höchsten Grad von Glück und Sicherheit hervorzubringen,
und die am wirksamsten gegen die Gefahr schlechter Verwaltung gesichert ist;
die Mehrheit eines Gemeinwesens hat ein unzweifelhaftes, unveräußerliches und unverletzliches Recht,
eine Regierung zu verändern oder abzuschaffen,
wenn sie diesen Zwecken unangemessen oder entgegengesetzt befunden wird,
und zwar so, wie es dem Allgemeinwohl am dienlichsten erscheint.
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-6
12.11.2010 09:14
|
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-8
12.11.2010 09:28
|
Schön das Du etwas zu lachen hast.Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1715-7:(...)
Lustig deine Einschätzung;
(...)
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-9
12.11.2010 09:33
|
Ob mit oder ohne Punkt....falsch.Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1715-6:Eine Regierung kann es nicht jedem Recht machen.
Die heutigen Regierungen machen es nur sich selber Recht.
!Punkt!
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-11
12.11.2010 12:29
|
Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1715-9:Die Regierungen machen es der Wirtschafft und dem Großkapital recht.
Nicht einmal sich selbst können sie es recht machen,
denn soviel Spielraum lassen ihnen die "Weisungsbefugten" gar nicht.
Du weist schon.... die jenigen, die sich, wenn es nötig ist, die passenden Gesetze gleich selbst schreiben.
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-12
12.11.2010 12:41
|
Wenn die 81,98 Millionen Bürger anderer Meinung sind, so sollen sie das auch mitteilen.Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1715-10:Wenn z.B. 40 000 Menschen gegen eine politisch-rechtliche Entscheidung sind darf dieser Minderheit in einer repräsentativen Demokratie nicht eine „Entscheidungsmacht“ zugesprochen werden.
Diese 40 000 sind nicht repräsentativ für die restliche Bevölkerung. Vielleicht möchten ja die restlichen 81,98 Millionen Bürger eine andere Entscheidung.
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-13
12.11.2010 12:46
|
Das ist völlig richtig.Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1715-10:(...)
Wenn z.B. 40 000 Menschen gegen eine politisch-rechtliche Entscheidung sind darf dieser Minderheit in einer repräsentativen Demokratie nicht eine „Entscheidungsmacht“ zugesprochen werden.
Diese 40 000 sind nicht repräsentativ für die restliche Bevölkerung. Vielleicht möchten ja die restlichen 81,98 Millionen Bürger eine andere Entscheidung.
(...)
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-15
15.11.2010 09:16
|
Zitat:Ich schrieb in Beitrag-Nr. 1715-12
Wenn 40 Mio Bürger (ca 50% Wahlbeteiligung) eine Partei wählen, so darf diese Partei nicht regieren, Vielleicht möchten die andern 40 Mio Bürger eine andere Entscheidung.
Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1715-14:Hallo Hans-m,
wir schreiben hier nicht über Wahlen von Parteien sondern von Bürgerprotesten.
Zitat:Man kann immer nur auf die hören, die das Maul aufmachen, sei es bei Bürgerprotesten, oder beim Kreuzchen auf dem Wahlzettel. Wer einen grossen Bogen um´s Wahllokal macht, der hat auch sein Wahlrecht verschenkt.
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-16
19.02.2011 22:34
|
Beiträge: 587, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-17
20.02.2011 17:38
|
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-18
19.12.2011 16:12
|
In knapp 12 1/2 Monaten ist es geltendes Recht das jeder Haushalt Rundfunkgebühren zu entrichten hat ob er das Angebot nutzt oder nicht.Zitat:Die Rundfunkgebühr hat nach fast 60 Jahren eine neue Grundlage:
Künftig muss jeder Haushalt eine Abgabe entrichten –
egal, ob es einen Fernseher gibt oder nicht.
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-19
20.12.2011 09:36
|
Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1715-18:In knapp 12 1/2 Monaten ist es geltendes Recht das jeder Haushalt Rundfunkgebühren zu entrichten hat ob er das Angebot nutzt oder nicht.
Schleswig Holstein war am Freitag den 15.12 2011 das letzte Bundesland was dem Neuen Staatsvertrag zugestimmt hat.
Beiträge: 587, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-20
20.12.2011 11:27
|
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-21
20.12.2011 12:56
|
Beiträge: 936, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 1715-22
28.12.2011 11:13
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.