Freddie
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Beitrag Nr. 598-1
01.09.2004 13:07
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Rückeninhaber
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Beitrag Nr. 598-2
02.09.2004 01:25
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Beitrag Nr. 598-3
16.02.2006 19:05
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21.02.2006 20:01
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21.02.2006 22:38
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21.02.2006 22:40
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Beitrag Nr. 598-7
22.02.2006 17:57
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.