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Beitrag Nr. 2276-61
15.09.2018 18:37
Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2276-54:Ich möchte darauf hinweisen, dass es im von Otto eingestellten Link um die VERÖFFENTLICHUNG von Aufnahmen geht und NICHT um das Aufnehmen selbst. Außerdem wird dort darauf hingewiesen, dass die aufgenommene Person „unter Umständen“ unkenntlich gemacht werden muss. Der Mensch mit seinem albernen Hütchen wäre absolut niemandem aufgefallen, wenn er nicht von sich aus den Dummlack gespielt hätte, und in der Folge ist das öffentliche Interesse höher zu bewerten, als sein persönliches Interesse. Außerdem hat er fälschlicherweise behauptet, das Filmen an sich wäre schon strafbar.
Hallo Henry,
das Ganze ist eigentlich ein Thema, das mich nur am Rande interessiert.
Zur Ergänzung:
Die rechtlichen Vorgaben für die Veröffentlichung basieren auf § 22 KUG und die Ausnahmeregelungen auf § 23 KUG.
Das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken bildender Künstler und Photographie", gemeinhin "Kunsturhebergesetz" (KUG) stamm aus dem Jahre 1907.
Fotos und Filmaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Juristen nennen das "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt". Ohne Einwilligung des Abgebildeten keine Veröffentlichung.
Die Journalisten waren m.E. zwar berechtigt, den Herrn mit dem Hut zu filmen, aber die Aufnahmen nur mit seiner Zustimmung zu veröffentlichen.
Deshalb war er berechtigt, die Personalien der Journalisten durch die Polizei amtlich feststellen zu lassen.
Da Journalisten berufsbedingt Aufnahmen machen, um diese zu veröffentlichen (im Gegensatz zu Geheimdiensten) war seine Annahme berechtigt, daß die Journalisten eine strafbare Handlung begingen, da sie die Kamera direkt auf ihn hielten, obwohl er das ausdrücklich untersagt hatte.
Ich will den Hut-Mann keineswegs in Schutz nehmen.
Es geht um die rein rechtliche Seite dieser Situation, in die jeder von uns kommen kann, auch dann, wenn er nicht an einer Demonstration teilnimmt.
Traurige daran ist nur, daß dazu nichts in der Zeitung zu lesen war.
Diese Lücke hätte doch schnell geschlossen werden können.
Fernsehanstalten und Presse verfügen mit Sicherheit über genügend hochbezahlte Juristen, die genau Bescheid wissen.
Otto, ein Nicht-Jurist
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