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Beitrag Nr. 2156-21
15.06.2014 10:04
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Beitrag Nr. 2156-22
15.06.2014 15:33
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Otto schrieb in Beitrag Nr. 2156-21:Zeit ist offensichtlich nichts Eigenständiges so wie die Temperatur es ist.
Zitat von Otto:Geschwindigkeitsänderungen nehmen wir mittels unserer Gleichgewichtsorgane als Kräfte wahr.
Zitat von Otto:Folgend 3 Fragen: 1. Ist die Änderung von Zuständen, also die Zeit, eine Naturkonstante?
Zitat von Otto:2. Lassen sich die drei räumlichen Dimensionen, wie wir sie erleben, als Zeitachsen interpretieren?
Zitat von Otto:Wenn die Zeit als vierte Dimension mathematisch in Gleichungen integriert werden kann, dann gibt es keinen qualitativen Unterschied zwischen Zeit- und Raumachsen. ... Ich kann mir physikalisch nicht erklären, warum die Zeitachse in einer Raum-Zeit als imaginäre Größe angesetzt wird.
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Beitrag Nr. 2156-23
16.06.2014 09:17
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Beitrag Nr. 2156-24
16.06.2014 19:02
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Dieser örtliche Abstand ist gleichbedeutend mit einem Zeitintervall und ist Ausdruck einer Zustandsänderung.Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2156-23:Zwischen Ursache und Wirkung besteht ein "Abstand" in der Raumzeit. Hierdurch begründet sich, dass für jede Bewegung/Veränderung im Raum eine Zeit benötigt (Raumzeit)
Ich verstehe Bewegung als Zustandsänderung. In diesem Sinne ist es richtig, daß es immer einer Bewegung gibt und kein völlige Bewegungslosigkeit. Selbst bei 0°Kelvin gibt es eine so genannte Nullpunktenergie (Unschärferelation). Auf der anderen Seite gibt es einen Maximalwert der Zustandsänderung, die Lichtgeschwindigkeit. Dabei ist der Wert c selbst ein Mittelwert, bedingt durch die Unschärferelation.Claus schrieb in Beitrag Nr. 2156-22:Temperatur ist (von Strahlungstemperatur einmal abgesehen) "Brownsche Molekularbewegung" und beinhaltet mit der Bewegung wieder bereits die Zeit. - Aber selbst wenn wir die Strahlungstemperatur betrachten, so würde diese über die Wellenlänge bzw. Frequenz wiederum die Zeit als interne Größe beinhalten.
Offensichtlich kann zwischen sprunghaften und stetigen Änderungen unterschieden werden. Dabei verstehe ich die Lichtgeschwindigkeit nur als einen Grenzwert.Claus schrieb in Beitrag Nr. 2156-22:Auch hier wieder: In unserem Gleichgewichtsorgan bewegt sich eine Flüssigkeit an Haarzellen entlang und löst so die Empfindung aus. Die Bewegung der Flüssigkeit beinhaltet wieder bereits die Zeit.
Beschleunigungen (d.h. Krafteinwirkungen durch Druck) empfinden wir, weil Moleküle an eine Nervenzelle gequetscht, d.h. verschoben, werden und sich dort elektrostatisch abstoßen. Auch hier bewegt sich also wieder etwas und löst so die Sinnesempfindung aus.
Natürlich hast Du recht Claus, daß es zu einer Winkelbewegung von Sinneshaaren kommt, wenn wir Beschleunigungen registrieren. Die Winkelbewegung passiert aber nur bei Beginn und Ende der Beschleunigungsphase, der Winkel bleibt konstant während der gesamten Dauer der Beschleunigung. Dabei fließt eine Flüssigkeit, aber nur in den Bogengängen.Claus schrieb in Beitrag Nr. 2156-22:Man muss m.E. die einmalige Zustandsänderung von einer stetigen Änderung von Zuständen unterscheiden. "Bewegung" bedeutet eine stetige Folge von Zustandsänderungen. Diese erfolgt nach meiner Auffassung stets mit Lichtgeschwindigkeit. Insoweit halte ich die Lichtgeschwindigkeit für die "Bewegungskonstante". Das "Vergehen von Zeit" ist gleichbedeutend mit "Bewegung in der Zeit". Insoweit ist die Lichtgeschwindigkeit m.E. auch die Zeitkonstante.
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Beitrag Nr. 2156-25
27.07.2015 15:37
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Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 2156-26
30.07.2015 22:37
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Beitrag Nr. 2156-27
31.07.2015 11:57
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 2156-26:Hallo Otto,
kannst du das auf eine kurze, zusammenfassende Problemstellung zusammenfassen?
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Beitrag Nr. 2156-28
31.07.2015 20:25
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Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 2156-29
31.07.2015 22:08
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Beitrag Nr. 2156-30
31.07.2015 23:26
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Hallo Harti,Harti schrieb in Beitrag Nr. 2156-28:Wenn wir unser Gehirn als die Hardware eines Computers auffassen, ist die Vorstellung von Zeit die Software ( ein Programm) dieses Computers.
Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 2156-31
04.08.2015 19:01
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.