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Beitrag Nr. 2098-1
21.11.2013 08:25
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Beitrag Nr. 2098-2
21.11.2013 14:08
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2098-1:Bei der Zeugung durch nahe Verwandte, z.B. Geschwister, besitzen doch beide annähernd die gleichen Eigenschaften, also Körpergröße, Intelligenz, Haut-Haarfarbe etc. sind sich meist sehr ähnlich.
Wenn es nun zu einer Zeugung käme, dann wären dies doch ideale Bedingungen, dass sich diese Eigenschaften weiter fortsetzen.
Nun versteh ich aber nicht, warum gerade unter diesen theoretisch idealen Bedingungen die Gefahr von Missbildungen extrem hoch ist.
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Beitrag Nr. 2098-3
21.11.2013 20:06
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2098-1:Eine Frage zum Thema Inzucht wollte ich schon immer mal geklärt haben:
Warum kommt es bei Inzucht vermehrt zu Missbildungen?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.