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Beitrag Nr. 1688-1
10.09.2010 12:44
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Beitrag Nr. 1688-2
10.09.2010 13:31
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Beitrag Nr. 1688-3
10.09.2010 14:44
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Merlinie schrieb in Beitrag Nr. 1688-2:Wie man leicht erkennen kann, ein wenig komplexer, als sich das mancher so einfach vorstellt.
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Beitrag Nr. 1688-4
10.09.2010 17:57
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Beitrag Nr. 1688-5
10.09.2010 18:03
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Beitrag Nr. 1688-6
10.09.2010 20:11
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Beitrag Nr. 1688-7
12.09.2010 18:40
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.