Beiträge: 13, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 1561-45
01.02.2011 14:12
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Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1561-47
03.02.2011 10:24
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Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1561-46:
Zitat:Ich stelle Gott infrage!
Zitat:Ich gehe sogar so weit, dass was existiert, <<Uns>> <<Mich>>den/die Mensch/en, in Frage zu stellen.
neo-x
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1561-48
03.02.2011 12:53
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1561-47:Auf welcher Ebene wir allerdings existieren, ist streitbar.
Beiträge: 762, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1561-49
03.02.2011 15:21
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Zitat:Auf welcher Ebene wir allerdings existieren, ist streitbar.
Zitat:Genau auf dieser Ebene, die Ebene die du wahrnimmst, und in der du agierst, die Deine Sinne wahrnehmen, und in der Du handelst.
Ebenen darunter oder darüber, falls sie existieren, bleiben uns verborgen
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1561-50
03.02.2011 15:24
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Horst schrieb in Beitrag Nr. 1561-49:Hallo Hans
Sprichst du eventuell von einem Fußballpatz ....oder was für ein Dinger von "Ebenen darüber und darunter" meinst du?
Gruß Horst
Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1561-51
03.02.2011 16:55
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Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1561-46:Ich gehe sogar so weit, dass was existiert, <<Uns>> <<Mich>>den/die Mensch/en, in Frage zu stellen.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.