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Beitrag Nr. 1557-29
28.01.2010 00:53
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Hallo Claus und einen guten Morgen.Claus schrieb in Beitrag Nr. 1557-28:(...)
Folgenden Link habe ich überfolgen und finde ihn gut, weil er diverse biblische Beispiele aufzeigt, in denen Frauen - im Gegensatz zu deiner Annahme - wichtige Aufgaben übernehmen, teilweise die Hauptrolle spielen und dafür auch entsprechend geehrt werden.
http://www.radio-uebrigens.de/uebrigens/50089793da1...
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Beitrag Nr. 1557-30
28.01.2010 18:12
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Beitrag Nr. 1557-31
29.01.2010 00:27
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Völlig richtig,Zitat:(...) - die Kirche ihrerseits sich aber kaum fragte,
was wohl die "Intention der Autoren von Bibel & Co" gewesen ist,
geschweige denn, dass sie sich an biblische Vorstellungen gehalten hätte.
Das verwerfliche ist nicht, die Glaubensbrüder um des Friedens willen anzuhalten gute Untertanen zu sein.Zitat:1-10 Jede Seele unterwerfe sich den obrigkeitlichen Gewalten; denn es ist keine Obrigkeit, außer von GOTT, und diese, welche sind, sind von GOTT verordnet. Wer sich aber daher der Obrigkeit widersetzt, widersteht der Anordnung GOTTES; die aber widerstehen, werden ein Urteil über sich bringen. Denn die Regenten sind nicht ein Schrecken für das gute Werk, sondern für das böse. Willst du dich aber vor der Obrigkeit nicht fürchten? So übe das Gute und du wirst Lob von ihr haben; denn sie ist GOTTES Dienerin, dir zum Guten. Wenn du aber das Böse übst, so fürchte dich, denn sie trägt das Schwert nicht umsonst; denn sie ist GOTTES Dienerin, eine Rächerin zur Strafe für den, der Böses tut. Darum ist es notwendig, untertan zu sein, nicht allein der Strafe wegen, sondern auch des Gewissens wegen. Denn dieserhalb entrichtet ihr auch Steuern; denn sie sind GOTTES Beamte, die eben hierzu fortwährend beschäftigt sind. Gebet allen, was ihnen gebührt: die Steuer, dem die Steuer, den Zoll, dem der Zoll, die Furcht, dem die Furcht, die Ehre, dem die Ehre gebührt.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.