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Beitrag Nr. 1366-1
26.02.2009 10:37
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Beitrag Nr. 1366-2
26.02.2009 11:20
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Beitrag Nr. 1366-3
26.02.2009 12:07
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Beitrag Nr. 1366-4
08.03.2009 02:25
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Orlando schrieb in Beitrag Nr. 1366-1:was würde es für uns bedeuten? das altern verzögern?
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Beitrag Nr. 1366-5
08.03.2009 19:18
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.