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Beitrag Nr. 1298-1
10.11.2008 23:34
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Beitrag Nr. 1298-2
10.11.2008 23:42
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Beitrag Nr. 1298-3
05.12.2008 19:30
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Beitrag Nr. 1298-4
06.12.2008 13:56
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Zitat:100% beides, behaupte ich
Zitat:Wer lange genug an den Himmel schaut, sieht sich selbst
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Beitrag Nr. 1298-5
07.12.2008 23:41
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Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 1298-4:Das heisst, die Welt hat einen anderen Ausgang als die unendlich ferne Zukunft.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.