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Beitrag Nr. 1190-21
21.06.2008 14:21
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Beitrag Nr. 1190-22
21.06.2008 19:17
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Beitrag Nr. 1190-23
02.07.2008 11:41
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Beitrag Nr. 1190-24
24.01.2009 22:52
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Beitrag Nr. 1190-25
27.01.2009 12:33
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BehFra schrieb in Beitrag Nr. 1190-1:Damit hier kein falscher Eindruck entsteht, sichere ich den bis 1944 geborenen Menschen ihre Rente 100%ig zu, aber für alle die danach zur Welt gekommen sind, halte ich die Rente für einen Selbstbetrug, dessen Rechnung niemals aufgehen kann.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.