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Beitrag Nr. 728-1
20.10.2005 12:16
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Beitrag Nr. 728-2
22.10.2005 11:07
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Beitrag Nr. 728-3
23.10.2005 20:56
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Beitrag Nr. 728-4
24.10.2005 07:20
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Beitrag Nr. 728-5
23.11.2005 21:49
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Beitrag Nr. 728-6
24.11.2005 19:08
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Ähm... ich... naja... ich arbeite daran. Man muss lediglich sein Gebiss einscannen und aufgrund der Zahnfaserung wird das Alter minutengenau errechnet :-)Sergio Del Rio schrieb in Beitrag Nr. 728-5:Wär toll wenn Manu ein Programm schreiben könnte, mit dem man DAS rausfinden könnte ;)
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Beitrag Nr. 728-7
25.11.2005 07:46
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Beitrag Nr. 728-8
25.11.2005 17:18
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.