Ha, der Em
Beiträge: 65, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 728-1
20.10.2005 12:16
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Manu
Beiträge: 715, Mitglied seit 19 Jahren
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Beitrag Nr. 728-2
22.10.2005 11:07
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Ossi
Beiträge: 1, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 728-3
23.10.2005 20:56
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Ha, der Em
Beiträge: 65, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 728-4
24.10.2005 07:20
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Sergio Del Rio
Beiträge: 53, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 728-5
23.11.2005 21:49
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Manu
Beiträge: 715, Mitglied seit 19 Jahren
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Beitrag Nr. 728-6
24.11.2005 19:08
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Ähm... ich... naja... ich arbeite daran. Man muss lediglich sein Gebiss einscannen und aufgrund der Zahnfaserung wird das Alter minutengenau errechnet :-)Sergio Del Rio schrieb in Beitrag Nr. 728-5:Wär toll wenn Manu ein Programm schreiben könnte, mit dem man DAS rausfinden könnte ;)
Ha, der Em
Beiträge: 65, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 728-7
25.11.2005 07:46
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Megalith
Beiträge: 2, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 728-8
25.11.2005 17:18
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.