Walter
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Beitrag Nr. 223-1
20.10.2003 00:04
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Beitrag Nr. 223-2
20.10.2003 18:26
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Walter
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Beitrag Nr. 223-3
20.10.2003 22:44
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Beitrag Nr. 223-4
21.10.2003 08:41
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Walter
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Beitrag Nr. 223-5
22.10.2003 00:50
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Beitrag Nr. 223-6
22.10.2003 20:07
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Walter
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Beitrag Nr. 223-7
22.10.2003 23:11
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Beitrag Nr. 223-8
23.10.2003 18:59
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Walter
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Beitrag Nr. 223-9
23.10.2003 23:32
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Beitrag Nr. 223-10
02.11.2003 11:49
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Walter
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Beitrag Nr. 223-11
02.11.2003 14:14
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Walter
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Beitrag Nr. 223-12
04.11.2003 08:18
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Beitrag Nr. 223-13
04.11.2003 18:51
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Daß der Begriff "elektromagnetische Welle" sowohl für Radiowellen als auch für Licht verwendet wird, kommt daher, daß beide wirklich von gleicher Natur sind.Zitat:Meinen Einwand, das der Begriff "Welle" ein Licht-Quant nicht wirklich zutreffend beschreibt, möchte ich so erklären, daß viele andere Phänomene als Welle bezeichnet werden, die aber mit Licht nichts zu tun haben, und somit etwas vom eigenen Charakter des Lichtes ablenken. Der Begriff "elektromagnetische Welle" z.B. wird sowohl für Radio-Wellen als auch für Licht benutzt.
Mir auch. Deshalb ja auch mein konzeptionelles Problem mit Deiner Behauptung, Licht sei reine Energie (neben der Tatsache, daß Licht eben "unenergetische" Eigenschaften hat).Zitat:Licht als Eigenschaft von Etwas zu sehen fällt mir nun schwer.
Aha, um zu untermauern, daß Energie in Form von Licht für sich alleine stehen kann, gehst Du von genau dieser Tatsache aus. Klingt mir irgendwie nach einem logischen Zirkelschluß. Aber vermutlich habe ich Dich einfach nur mißverstanden.Zitat:Um meine Überlegungen zu untermauern gehe ich davon aus, dass Energie in Form von Licht für sich alleine stehen kann.
An dieser Stelle hast hingegen Du mich mißverstanden. Mit der Gerichtetheit meinte ich nicht die Ausbreitungsrichtung – daß alles, was sich bewegt, durch diese Bewegung eine Bewegungsrichtung auszeichnet, ist trivial und stellt kein Problem mit skalaren Größen dar. Ich sprach von der Polarisation des Lichtes, jener Eigenschaft, die dazu führt, daß Licht, das durch einen Polarisationsfilter gelaufen (und durchgekommen) ist, sich die Richtung dieses Polarisationsfilters "merkt" und durch einen zweiten problemlos durchkommt, wenn er gleich orientiert ist, aber überhaupt nicht, wenn er entgegengesetzt polarisiert ist (eine Eigenschaft, die – zusammen mit der spannungsabhängi polarisationsdrehenden Eigenschaft von Flüssigkristallen – in jeder Flüssigkristallanzeige (LCD) ausgenutzt wird). Diese Polarisation erfolgt senkrecht zur Ausbreitungsrichtung und ist ein Folge der Tatsache, daß das elektromagnetische Feld selber eine Richtung hat.Zitat:Dem Argument, Licht darf nicht richtungsorientiert sein um als Energie zu gelten, möchte ich entgegen halten, daß durch die Art der Entstehung eines Licht-Quants die Bewegungsrichtung vorgegeben ist, da sich quasi im "Rücken" des gerade entstehenden Wechselfeldes, das jenige Feld befindet, das offensichtlich zur Abstossung führt.
Nun, daß sie zwingend Teilchen (im Sinne von klassischen Teilchen) sein müssen, hat niemand behauptet (im Gegenteil, sie sind definitiv keine klassischen Teilchen). Wenn in der QM von "Teilchen" die Rede ist, dann sind damit stets die Quanten des zugehörigen Feldes gemeint. Der Punkt ist, daß klassische Wellen/Wechselfelder nun mal kein Teilchenverhalten zeigen. Und umgekehrt klassische Teilchen keine Welleneigenschaften (Interferenz).Zitat:Was das Doppelspaltexperiment betrifft, werde ich mich noch mal informieren. Prinzipiell bin ich nicht dagegen, das sich Licht-Quanten mitunter wie Teilchen verhalten, ich denke nur, dass Sie deshalb nicht zwingend Teilchen sein müssen, wobei wenn ich richtig liege, dann waren doch gerade die diskreten Einschläge, die nachher auch das Interferrenzmuster ergaben, nicht mit einer Teilchen-Modellvorstellung zu erklären? Vieleicht lese ich da lieber noch mal.
Walter
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Beitrag Nr. 223-14
05.11.2003 00:58
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Beitrag Nr. 223-15
05.11.2003 16:32
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Beitrag Nr. 223-16
05.11.2003 19:47
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Walter
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Beitrag Nr. 223-17
06.11.2003 00:17
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Beitrag Nr. 223-18
06.11.2003 12:02
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Beitrag Nr. 223-19
06.11.2003 18:27
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Walter
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Beitrag Nr. 223-20
09.11.2003 13:03
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.