Beiträge: 3, Mitglied seit 14 Jahren |
Beitrag Nr. 1554-1
11.01.2010 19:22
|
Beiträge: 10, Mitglied seit 14 Jahren |
Beitrag Nr. 1554-2
11.01.2010 21:27
|
Beiträge: 3, Mitglied seit 14 Jahren |
Beitrag Nr. 1554-3
11.01.2010 21:43
|
Beiträge: 138, Mitglied seit 14 Jahren |
Beitrag Nr. 1554-4
11.01.2010 22:46
|
Beiträge: 3, Mitglied seit 14 Jahren |
Beitrag Nr. 1554-5
11.01.2010 22:59
|
Beiträge: 587, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1554-6
12.01.2010 11:09
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.