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Beitrag Nr. 892-27
29.08.2006 15:15
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Beitrag Nr. 892-28
29.08.2006 23:27
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Das wären dann die Grautöne. Aber auch das reicht nicht aus: Die Welt ist bunt!Kunstmalerdon schrieb in Beitrag Nr. 892-27:Aber natürlich gibt es mehr als Schwarz und Weiss. Nämlich alle Abstufungen dazwischen und das gilt für alle Gegensatzpaare.
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Beitrag Nr. 892-29
30.08.2006 11:24
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Beitrag Nr. 892-30
31.08.2006 13:29
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Beitrag Nr. 892-31
01.09.2006 23:58
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.