Beiträge: 14, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 954-1
10.11.2006 15:59
|
Beiträge: 1.177, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 954-2
10.11.2006 16:38
|
Beiträge: 102, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 954-3
12.11.2006 23:49
|
Beiträge: 1.177, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 954-4
13.11.2006 12:34
|
Beiträge: 102, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 954-5
13.11.2006 23:40
|
Beiträge: 726, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 954-6
18.11.2006 14:29
|
Zunächst: Die Elektronen kreisen nicht um das Atom (bzw. um den Atomkern). Insbesondere ist der Grundzustand eines Atoms zeitunabhängig, da bewegt sich also ohnehin nichts. Außerdem: Wenn Du die Zeit anhalten könntest, dann hätte das Atom gar keine Zeit, zu verschwinden :-)Pju14 schrieb in Beitrag Nr. 954-1:Hallo LeuteI
Erstmal ne frage vorweg die elektronen kreisen ja um das atom.wenn ich die zeit anhalten könnte würde dann das atom verschwinden?weil die elektronen und der rest bewegen sich ja dann nicht mehr.
wenn dies der fall ist dann würde ja wenn man die zeit anhält alles verschwinden oder?
Pju danke im vorraus
Beiträge: 14, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 954-7
19.12.2006 20:59
|
Beiträge: 1.503, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 954-8
06.02.2007 14:15
|
Timeout schrieb in Beitrag Nr. 954-6:[Zunächst: Die Elektronen kreisen nicht um das Atom (bzw. um den Atomkern). Insbesondere ist der Grundzustand eines Atoms zeitunabhängig, da bewegt sich also ohnehin nichts. Außerdem: Wenn Du die Zeit anhalten könntest, dann hätte das Atom gar keine Zeit, zu verschwinden :-)
Allerdings in einem gewissen Sinne würde das Atom tatsächlich aus dem Universum verschwinden: Wenn Du im Bereich, in dem sich das Atom befindest, die Zeit anhalten würdest, dann hättest Du keine Möglichkeit mehr, mit diesem Bereich in Kontakt zu kommen (Du könntest noch nicht einmal den Zeitstopp beenden, denn auch dazu benötigst Du Zeit!) Somit könnte man den entsprechenden Raumbereich als nicht mehr zu unserem Universum gehörig bezeichnen, da er ja nicht mit unserem Universum wechselwirken kann.
Beiträge: 75, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 954-9
10.02.2007 14:59
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.