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Beitrag Nr. 2194-1
05.02.2015 11:23
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Beitrag Nr. 2194-2
05.02.2015 20:00
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Beitrag Nr. 2194-3
06.02.2015 11:50
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Beitrag Nr. 2194-4
06.02.2015 13:23
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Beitrag Nr. 2194-5
06.02.2015 14:34
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Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 2194-3:ohne Behinderung der Bewegung wird weniger Zeit pro strecke benötigt und was daran unklar sein kann, ist mir nicht klar. oder wird auf gleichförmige bewegung verwiesen und das behinderung abbremsen bedeutet und nicht Masseträgheit des bewegten körpers was ein abbremsen verhindert.
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Beitrag Nr. 2194-6
06.02.2015 16:18
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Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 2194-7
06.02.2015 17:22
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Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 2194-3:... was daran unklar sein kann, ist mir nicht klar.
Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 2194-4:...bin ich dabei mich selbst zu widerlegen...
Zitat von Okotombrok:Vielleicht solltest du deinen Gedankengang etwas näher erläutern...
Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 2194-8
06.02.2015 17:27
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Otto schrieb in Beitrag Nr. 2194-5:Eine frei fallende Uhr tickt also schneller und daher häufiger als irgend eine andere Uhr, die sich zwischen zwei Ereignissen bewegt.
Hier sehe ich den Zusammenhang zwischen Zeit und der Behinderung der Bewegung.
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Beitrag Nr. 2194-9
07.02.2015 11:28
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Beitrag Nr. 2194-10
08.02.2015 16:03
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Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 2194-9:vielleicht sollten wir nach der inflationsphase beim urknall sehen, die expansion der der obersten schicht(ersten) der expansionskonzentration ist schneller gewesen als bei nachfolgenden schichten.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.