Kirsche
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Beitrag Nr. 2190-41
27.09.2018 18:02
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,Zitat von Zara t.:Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 2190-36:Bohm ist widerlegt. Siehe Verletzung der Leggettschen Ungleichungen.
Zara.t.
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Beitrag Nr. 2190-42
27.09.2018 19:05
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Kirsche schrieb in Beitrag Nr. 2190-41:„Trotz aller Kontroversen bleibt die De-Broglie-Bohm-Theorie als alternative Beschreibung der Quantenwelt im Rennen. Vor allem benötigt sie dafür weder Beobachter noch Messungen – oder gar ein immaterielles Bewusstsein.“
Kirsche
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Beitrag Nr. 2190-43
28.09.2018 18:15
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Zitat von Zara t.:Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 2190-42:Da irrt der Link. Bohm ist raus. Frag Zeilinger, der hat die entsprechenden Versuche durchgeführt.
Zitat von Zara t.:Wir sagen leichthin: Ein Photon bewegt sich mit Lichtgeschwindigkeit vom Sender zum Empfänger . Genaugenommen darf man das nicht sagen. Der Sender verringert seine Energie um hf und der Empfänger (zB ein Messgerät) erhöht seine Energie um hf. Das ist auch schon alles. Zwischen Sender und Empfänger hat sich kein Photon durch den dazwischen liegenden Raum bewegt.
Zara.t.
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Beitrag Nr. 2190-44
28.09.2018 18:58
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Kirsche schrieb in Beitrag Nr. 2190-43:was der Zeilinger denn da wohl gemessen haben kann, wenn da nichts ist, wo er auf einer nicht vorhandenen Photonenflugbahn doch 2 Photonen verschränkt,
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.