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Beitrag Nr. 2060-41
19.07.2013 13:41
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Die Babyklappe betreffend: ergänzend dazu vielleicht aus 2009 Beitrag Nr. 1529-1 und Folgebeiträge.Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2060-40:(...)
Die Lösung dafür hatte ich bereits angesprochen: Die Legalisierung der Babyklappe, die bisher noch rechliche Grauzone ist.
Dann müsste keine Frau abtreiben und das Kind käme in eine fürsorgliche Pflege- oder Adoptivfamilie.
Diesen Teil der Verantwortung, Legalisierung der Babyklappe, liegt in der Hand der Regierung.
(...)
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Beitrag Nr. 2060-42
19.07.2013 14:46
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1529-1:Und eben dieser deutsche Ethikrat hat jetzt gefordert man müsse die Babyklappen und anonymen Geburten abschaffen.
Begründung: Die Babyklappen und anonymen Geburten verletzen das Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen.
Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1529-1:Meine Meinung:
Ein anonym geborenes Kind hat wenigstens die Chance nach zu forschen, wer die Eltern waren oder sind.
Ein totes Baby wird das nicht mehr können. :-(
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2060-40:Auch wäre eine mögliche neue Variante denkbar, eine sogenannte Paten-Familie..
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Beitrag Nr. 2060-43
19.07.2013 16:14
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Beitrag Nr. 2060-44
22.07.2013 09:15
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Emmins schrieb in Beitrag Nr. 2060-43:Zum einen muss man sehen, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht irgendein Gesetz ist, sondern ein Verfassungsrecht - und zwar aus der Abteilung Menschenwürde
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2060-42:Ausserdem: Wenn die Babyklappe legalisiert würde, dann hätten die Mütter gar keinen Anlass, die Geburt anonym durchzuführen.
Emmins schrieb in Beitrag Nr. 2060-43:Die zentrale Begründung für dieses Menschenrecht bezieht sich offenbar auf die Möglichkeit der Identitätsbildung, zu der auch die Fähigheit gehört, sich im Kontext eigener Geschichte zu begreifen
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Beitrag Nr. 2060-45
22.07.2013 11:25
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Beitrag Nr. 2060-46
22.07.2013 12:29
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Die Kritik richtete sich nicht gegen Dich, sondern gegen das von Dir angesprochene Verfassungsrecht.Emmins schrieb in Beitrag Nr. 2060-45:Hallo Hans,
ich hatte doch weder für Abtreibung plädiert noch gegen die Babyklappe!
Es geht hier nicht um das Recht als solches, sondern um die Nutzung des Rechts.Zitat:Und ja: Alle Kinder haben (und sollten) das Recht haben, ihre Eltern zu kennen. Daran ändert das verantwortungslose "Rummachen" ja nichts!
Zitat:: Eine jahrelange Krise eines Jugendlichen konnte ihr Ende finden, nachdem die "Quälfrage" des "woher komme ich", "wer sind meine Mutter und mein Vater", "habe ich noch Geschwister" usw. geklärt werden konnten und Kontakt zustande kam. Und die Behörden haben geholfen, die Mutter zu finden. Geholfen haben sie vermutlich deshalb, weil es eben dieses Grundrecht gibt.
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Beitrag Nr. 2060-47
22.07.2013 13:28
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Emmins schrieb in Beitrag Nr. 2060-45:
Ich neige dazu, Diskussionen durch zusätzliche Gesichtspunkte etwas komplizierter zu machen. Gerade wenn man Lösungen für Probleme sucht, tut man m.E. gut daran, Positionen anderer nachzuvollziehen ...
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Beitrag Nr. 2060-48
22.07.2013 14:03
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Beitrag Nr. 2060-49
22.07.2013 14:30
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Emmins schrieb in Beitrag Nr. 2060-43:
Zum einen muss man sehen, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht irgendein Gesetz ist, sondern ein Verfassungsrecht - und zwar aus der Abteilung Menschenwürd
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Beitrag Nr. 2060-50
22.07.2013 15:24
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 2060-49:zum Stichwort Kenntnis der eigenen Abstammung finde ich nichts im Grundgesetz. Wie lautet der Satz denn genau, auf den Du dich da beziehst?
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Beitrag Nr. 2060-51
22.07.2013 15:28
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Beitrag Nr. 2060-52
22.07.2013 16:55
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Beitrag Nr. 2060-53
22.07.2013 17:08
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Beitrag Nr. 2060-54
23.07.2013 09:17
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Emmins schrieb in Beitrag Nr. 2060-48:bei der Elternfindung kann, wenn sich jemand findet (und an dieser "Tat", waren ja meist zwei beteiligt :-), ein Bluttest weiterhelfen (angeordnet werden).
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Beitrag Nr. 2060-55
23.07.2013 10:53
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2060-54:RICHTIG, wenn man einen hat, so kann man durch Gentest die Abstammung bestimmen, aber wenn man einen hat, dann hat man noch lange nicht beide.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.