Beiträge: 6, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 1753-1
07.02.2011 01:09
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Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1753-2
07.02.2011 10:11
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KA123 schrieb in Beitrag Nr. 1753-1:.. das würde bedeuten wir würden komplett verschiedene Realitäten erleben...
Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1753-3
07.02.2011 13:25
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KA123 schrieb in Beitrag Nr. 1753-1:Also hier mal meine Gedanken zur "Realität" ?
Dualität : alles hat 2 Seiten die sich gegenseitig bedingen: Beispiel Licht und Dunkelheit / + und - / usw.... gibt es kein Gegenteil des Einen kann es das Eine nicht geben.....alles kommt aus dem Nichts und spaltet sich in diese 2 tja wie soll ich das nennen.....vielleicht Wirklichkeiten, welche zusammengenommen wieder Nichts sind.
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1753-4
07.02.2011 16:04
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Kommt mir bekannt vor was Du beschreibst KA123.KA123 schrieb in Beitrag Nr. 1753-1:(...)
Dualität : alles hat 2 Seiten die sich gegenseitig bedingen: Beispiel Licht und Dunkelheit / + und - / usw.... gibt es kein Gegenteil des Einen kann es das Eine nicht geben.....alles kommt aus dem Nichts und spaltet sich in diese 2 tja wie soll ich das nennen.....vielleicht Wirklichkeiten, welche zusammengenommen wieder Nichts sind.
(...)
Beiträge: 269, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1753-5
20.02.2011 23:25
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.