Zeitreisende
|
Beitrag Nr. 1421-1
09.06.2009 10:58
|
Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-2
09.06.2009 12:24
|
Hallo Zeitreisende,Zeitreisende schrieb in Beitrag Nr. 1421-1:Betrachten Sie meinen Beitrag einmal mit Abstand, um eine Neutralität zu bekommen und fragen Sie sich einmal, was läuft in WAHRHEIT falsch in dieser Gesellschaft? Denn ganz offensichtlich beißt sich die Katze in den Schwanz.
Beiträge: 715, Mitglied seit 19 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-4
10.06.2009 18:52
|
Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-8
11.06.2009 16:40
|
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-11
13.06.2009 19:02
|
Wenn das kein Vorurteil ist, das mit Irrtum (mänlich) und Wahrheit (weiblich) .......Zitat:Raum und Zeit getrennt bildet die Wahrnehmung der Dualität - den Geist des Irrtums - männliches Prinzip.
Raum und Zeit vereint ist der Geist der Wahrheit - weibliches Prinzip. Beides gleichzeitig ist perfekt.
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-13
15.06.2009 18:31
|
Zitat:Ich möchte dir gerne schreiben, wie ich zu der Erkenntnis gekommen bin, dass das weibliche Prinzip dem Geist der Wahrheit entspringt und das männliche Prinzip dem Irrtum. Es ist eine innere Erkenntnis, etwas, was ich für mich erfahren haben.
Beiträge: 2.425, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-14
15.06.2009 20:53
|
Ist man bereits Fanatiker, wenn man eine Meinung vehement vertritt?Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 1421-8:Hallo Neo-X, du hast anscheinend den Verdacht, dass es sich bei der 'Zeitreisenden' um eine "Zeugin Jehovas" handeln könnte. Dann melde bitte deinen Verdacht Manu, denn wenn die "Zeugen Jehovas" hier schreiben dürfen, dann kommen auch irgendwann andere (z.B. "Seiento-Logen" [1] oder noch schlimmere Fanatiker).
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-16
15.06.2009 22:06
|
Was, Du bist eine Frau und verstehst das nicht? Dann muss es ja ein notwendig ein Irrtum sein!Zitat:Wie sind diese für dich zu verstehen?
Dass z.B. die Hexenverfolgung als Unrecht gilt oder dass denen, die verfolgt worden sind unrecht getan wurde?
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-18
15.06.2009 23:13
|
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-20
16.06.2009 11:13
|
Neues ist erst für Dich von wert wenn Du bereit bist loszulassen.Zeitreisende schrieb in Beitrag Nr. 1421-17:Mein Irrtum bestand darin, dass ich guten Glaubens war, dass ich mir neue Impulse holen kann.
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-22
16.06.2009 14:29
|
Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-23
16.06.2009 15:53
|
Hallo Claus,Claus schrieb in Beitrag Nr. 1421-14:Ist man bereits Fanatiker, wenn man eine Meinung vehement vertritt? Gibt es eine Definition für den Begriff "Fanatiker"? Wenn ja, was würde eine Sperrung von Fanatikern in diesem Forum begründen (vorausgesetzt sie halten sich an Manus Forenregeln)?
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-24
16.06.2009 18:24
|
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-26
18.06.2009 12:40
|
Das Problem liegt hier nicht bei einer vehement vertretenen Meinung, sondern da wo es sich um eine andere Meinung handelt.Claus schrieb in Beitrag Nr. 1421-14:Ist man bereits Fanatiker, wenn man eine Meinung vehement vertritt?
(....)
könnte die Definition des Begriffs "Fanatiker" auch auf (Natur)Wissenschaftler (oder deren Anhänger) zutreffen?
Dabei heist es doch im Grundgesetz:Zitat:du hast anscheinend den Verdacht, dass es sich bei der 'Zeitreisenden' um eine "Zeugin Jehovas" handeln könnte. Dann melde bitte deinen Verdacht Manu, denn wenn die "Zeugen Jehovas" hier schreiben dürfen, dann kommen auch irgendwann andere (z.B. "Seiento-Logen" [1] oder noch schlimmere Fanatiker).
Und selbst die Vereinten Nationen haben festgelegt:Zitat:Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Artikel 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden .
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Eines kann ich allen hier ans Herz legen, tritt mir einer vorsätzlich auf die FüßeZitat:Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-27
18.06.2009 19:24
|
Hallo Ernst Ellert II,Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1421-26:Aus welchen Gründen auch immer, dann kann ich Irenas Einwand mit dem "Polizeistaat" nachvollziehen. Die Aufforderung zum denunzieren, anstatt es selbst zu tun, hat wirklich etwas Ähnlichkeit mit der alten Staatssicherheit. Und das Ausgrenzen von Gruppen generell, wiederspricht aller deutlichst der Gleichberechtigung oder Gleichstellung.
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-28
18.06.2009 19:42
|
Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-29
18.06.2009 20:08
|
Hallo Stueps,Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1421-28:Und nicht Manu ist letztlich Schuld am Verlust der Beiträge (die im Thread eines gesperrten Nutzers erscheinen), sondern Gopala. Das wird hier offenbar total vergessen.
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-31
18.06.2009 22:40
|
Zitat:Bin nicht so erfahren in Foren :-(
Beiträge: 1.477, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-33
19.06.2009 00:01
|
Beiträge: 715, Mitglied seit 19 Jahren |
Beitrag Nr. 1421-34
19.06.2009 00:21
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.