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Beitrag Nr. 1239-1
22.08.2008 23:21
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Beitrag Nr. 1239-2
23.08.2008 13:07
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Jeder Mensch hat eine individuelle Menge an Ereignissen pro Tag. Wird diese Menge geringer, so scheint die Zeit sich zu ziehen, man langweilt sich. Aber rückblickend scheint wenig Zeit vergangen zu sein (da es ja wenig Ereignisse gab).Peter Sinnl schrieb in Beitrag Nr. 1239-1:...Wir bieten hier eine andere Erklärung an...
Wir gehen von der Voraussetzung aus, dass unser Zeitgefühl im wesentlichen proportional zur Anzahl neuer Ereignisse in unserem Leben ist. Vieles spricht für diese Hypothese. Eine beruf-liche Reise von drei Tagen bleibt meist besser in Erinnerung als drei Tage zu Hause oder am gewohnten Arbeitsplatz. Ein Urlaub in einem fremden Land wird selten vergessen. ..
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Beitrag Nr. 1239-3
19.09.2008 12:36
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Beitrag Nr. 1239-4
20.09.2008 08:17
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Beitrag Nr. 1239-5
20.09.2008 14:22
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Beitrag Nr. 1239-6
22.09.2008 12:37
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Beitrag Nr. 1239-7
22.09.2008 21:16
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Beitrag Nr. 1239-8
23.09.2008 12:14
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Nichtgedacht schrieb in Beitrag Nr. 1239-7:Das psychologische Phänomen, dass die Zeit umso schneller zu vergehen scheint, je älter man wird, ist doch mit zwei Sätzen zu erklären. Wenn man 10 Jahre alt ist und dann ein weiteres Jahr erlebt, macht das 10 Prozent der bisherigen Erlebnisse aus. Wenn man 50 Jahre alt ist, braucht man für den gleichen Zuwachs an Erlebnismenge 5 Jahre.
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Beitrag Nr. 1239-9
23.09.2008 21:55
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1239-8:Das ist zwar mathematisch richtig, aber wichtiger, denke ich, ist der Alterungsprozeß.
Mit zunehmendem Alter verlangsamen sich die biologischen Prozesse im Körper.
Da aber die Zeit weiterhin gleich schnell vergeht, empfindet man subjektiv, das die Zeit schneller vergeht.
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Beitrag Nr. 1239-10
23.09.2008 22:17
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1239-6:ich weiß zwar nicht genau worauf Du hinaus willst. Dein Ergebnis v=ic hat wohl keine Beziehung zum Bahnverkehr.
...
Wenn wir uns normal zu den verschiedenen Themen äußern, kommen wir vielleicht von der "Alarmstufe Rot" auf die "Normalstufe Grün" zurück.
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Beitrag Nr. 1239-11
07.10.2008 09:24
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.