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Beitrag Nr. 117-684
25.05.2008 17:00
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Beitrag Nr. 117-685
25.05.2008 19:14
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Zitat:... was müssen wir erklären? Die Qualia! Unsere je eigene, phänomenale Welt.
Zitat:"Reale Dinge" können von allen wahrgenommen werden. Ich kann mich gegen diese Wahrnehmung auch gar nicht wehren... Gedanken meine ich im Griff zu haben, die Wahrnehmung von realen Dingen nicht.
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Beitrag Nr. 117-686
25.05.2008 19:17
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Beitrag Nr. 117-687
25.05.2008 19:38
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Ich denke, du befindest in einem Überlagerungszustand der Möglichkeiten nicht darum, dass andere wissen es nicht. Du selbst weiß nur mit bestimmte Wahrscheinlichkeit was du wirst tun. Du kann plötzlich krank werden, du kannst ein Unfall haben, du kannst andere Anregungen bekommen und ändern dein Plan. Die Anregungen müssen nicht von aussen kommen. Dein unvorsehbares Gedankenweg kann auf etwas anstoßen, das dein Plan ändert.Zitat:Keiner weiß z.B., dass ich morgen etwas bestimmtes vorhabe. Nur ich weiß es. Für alle anderen sind die Möglichkeiten, was ich tun werde, im Überlagerungszustand.
Du verstehst ein Zufall die Tatsache, dass andere wissen nicht deine Gedanken. Weiß du was du in nächste Stunde denken wirst? Machen wir nicht ständig Korrekturen unseres Wissens, unserer Erfahrung, die in eine Stunde kann völlig anders sein. Man gesteht vorher fehlerhaft zu denken und ändert es. Oder auch nicht... Kannst du es alles vorsehen? Nein, weil es gibt immer Ungewissheit für die Zukunft, mehr oder weniger.Zitat:Was die anderen Zufall nennen, nenne ich meinen Willen.
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Beitrag Nr. 117-688
25.05.2008 19:48
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Beitrag Nr. 117-689
25.05.2008 20:56
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Beitrag Nr. 117-690
26.05.2008 08:08
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Beitrag Nr. 117-691
26.05.2008 10:28
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Beitrag Nr. 117-692
26.05.2008 10:52
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In der Sache mit der Ortsmessung stimme ich dir zu. Hier nur eine kleine Ergänzung, die ich als wichtig zum Verständnis der Quantentheorie betrachte:Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 117-666:In den meisten Interpretationen der Quth. ist diese Größe schlichtweg vor der Messung kein Element der physikalischen Realität. Betrachten wir das Doppelspaltexperiment mit Elektronen. Ein Elektron ist nicht entweder durch den ersten oder den zweiten Spalt gekommen.Wenn wir an den Spalten aber eine Ortsmessung vornehmen, werden wir das Elektron entweder am ersten oder am zweiten Spalt messen. Das ist aber eine Konsequenz der Messung! Vor der Messung war da kein Elektron, sondern nur die MÖGLICHKEIT ein Elektron zu messen!
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Beitrag Nr. 117-693
26.05.2008 18:48
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Beitrag Nr. 117-694
26.05.2008 19:38
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Den Beitrag von Zara.t. Beitrag-Nr. 117-607 habe ich gelesen. Da schreibt er u.a.: "Bewußtsein ist ein Quantenphänomen. Wir müssen uns der Quantentheorie zuwenden." Aber ich erwarte eine Darlegung seiner Theorie (sofern er sie hat), wie das Bewusstsein mit Hilfe der Quantentherie erklärt werden kann. Ok, wenden wir uns doch mal der Quantentheorie zu, nachdem Zara.t. das vorschlägt. Vielleicht hilft das etwas weiter. Ich habe da einige lehrreiche Links zusammen getragen:Irena schrieb in Beitrag Nr. 117-693:hast du übersehen 607 Beitrag? Zara.t war angeregt von generalisierte Quantentheorie von H.Walach, allerding ohne näheren Kommentar.
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Beitrag Nr. 117-695
28.05.2008 11:02
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Beitrag Nr. 117-696
28.05.2008 13:26
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Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 117-695:Die Existenz paranormaler Effekte könnte eine Brücke bilden von der "harten" Quantenphysik zu Phänomenen des Bewußtseins.
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Beitrag Nr. 117-697
28.05.2008 15:38
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Beitrag Nr. 117-698
28.05.2008 15:40
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Beitrag Nr. 117-699
28.05.2008 16:42
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Ich habe diesen Aufsatz zwar schon vor ein paar Tagen mal kurz überflogen, jetzt aber aufgrund deines Hinweises etwas genauer. Ganz zu lesen lohnt nicht, denn ich halte diesen Aufsatz von Harald Walach für einen "Schmarrn" [1], für den meine Zeit zu schade ist.Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 117-698:Hallo Eugen, hier kannst Du nachlesen, wie im Detail, argumentiert wird.
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Beitrag Nr. 117-700
28.05.2008 18:03
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Beitrag Nr. 117-701
29.05.2008 00:58
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Beitrag Nr. 117-702
29.05.2008 08:53
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Beitrag Nr. 117-703
29.05.2008 09:04
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.