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Beitrag Nr. 642-1
07.12.2004 16:50
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Beitrag Nr. 642-2
07.12.2004 17:34
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Beitrag Nr. 642-3
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08.12.2004 21:53
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Jürgen
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Beitrag Nr. 642-7
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Beitrag Nr. 642-11
21.12.2004 02:54
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Beitrag Nr. 642-12
21.12.2004 19:04
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Zitat:wenn man das gehirn erforscht hat wird man feststellen , dass es die synaptischen verbindungen und die durch die evolution bedingte bio-chemische aktionen / reaktionen sind, die das denken ausmachen....
dieses kann man wiederum auf den computer übertragen... schaltkreis für schaltkreis ( sprich synapse für synapse ) nachbauen...diese wiederum mit eigenen prozessoren besetzen, die jeweils eigene algorythmen abspulen..mit allen möglichen (und unmöglichen ) querverbindungen und knotenpunkten.
tja... dann hat man KI ..vielleicht zu 98% perfektioniert. fähig zu jedwelcher interaktion
ABER : der unterschied macht´s... diese KI ist nicht fähig zu zweifeln , intuitiv zu agieren..sozusagen auch gegen besseres wissen handeln zu können , wie es eben bei mensch so üblich ist..
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Beitrag Nr. 642-13
22.12.2004 02:53
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Beitrag Nr. 642-14
25.12.2004 00:35
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IceBone
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Beitrag Nr. 642-15
13.01.2005 06:23
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.