Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 2310-21
19.12.2018 01:16
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Beitrag Nr. 2310-22
28.12.2018 19:31
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Suza schrieb in Beitrag Nr. 2310-1:Ich habe neulich mal wieder etwas über das Hubble Deep Field gehört und mich gefragt, was man wohl sehen würde, wenn man das Teleskop in eine andere Raumrichtung ausrichten würde. Das Deep Field ist ja so entsetzlich weit weg, dass das Licht mehr als 10 Mrd. Jahre gebraucht hat, um zu uns zu gelangen. Wenn wir in alle Richtungen so entfernte Galaxien wahrnehmen würden, dann müssten wir doch im Zentrum des Universums sein...
Aus dieser Frage ergibt sich die nächste Frage: Was würde Hubble sehen, wenn wir es mal rein theoretisch zu dem Punkt im Universum bringen könnten, der gerade noch sichtbar ist und von dort aus weiter in die gleiche Richtung blicken?
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Beitrag Nr. 2310-23
28.12.2018 19:44
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Suza schrieb in Beitrag Nr. 2310-4:Da wäre eigentlich als Vergleich ein Hefeteig mit Rosinen besser geeignet...
Nun gut, dann stellen wir uns mal vor, wir wären eine Rosine mitten im Teigklumpen und wir könnten die anderen Rosinen beobachten. Was sehen wir? Wenn der Teig aufgeht, kommen uns ein paar Rosinen entgegen, ein paar entfernen sich.
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Beitrag Nr. 2310-24
28.12.2018 20:24
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Suza schrieb in Beitrag Nr. 2310-12:Ich hatte da einen Denkfehler, habe es mir aber inzwischen idiotensicher aufgemalt :)
0----1----2----3----4---->
Punkt 0 ruht.
Punkt 4 entfernt sich und die Punkte 1, 2 und 3 folgen in der selben Richtung.
Dabei wird der Abstand zwischen den einzelnen Punkten gleichmäßig (linear) größer, da alle Punkte sich unterschiedlich schnell bewegen.
Soweit ist mir das inzwischen klar geworden.
Was passiert aber, wenn Punkt 4 irgendwann Lichtgeschwindigkeit erreichen sollte?*)
Punkt 3 beschleunigt zu der Zeit ja noch und der Abstand zu Punkt 4 wird dann langsam immer weniger größer, bis er schließlich konstant groß bleibt.
Suza schrieb in Beitrag Nr. 2310-16:
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.