Beiträge: 179, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 2275-1
16.08.2017 21:36
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Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 2275-2
16.08.2017 22:42
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Beiträge: 1.503, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 2275-3
17.08.2017 16:55
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Beiträge: 179, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 2275-4
18.08.2017 20:42
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Beiträge: 1.503, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 2275-5
19.08.2017 10:32
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Branworld1 schrieb in Beitrag Nr. 2275-4:Im Kopf bin ich in etwa 35 Jahre alt.
Beiträge: 1.477, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 2275-6
19.08.2017 22:58
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Branworld1 schrieb in Beitrag Nr. 2275-4:Ok mit 57 nimmt man keine Hürden ... eher Aspirin und Rheuma-creme aber sonst geht es mir gut..
Zitat:Im Kopf bin ich in etwa 35 Jahre alt. Solange dies auch so bleibt, werde ich meine Rente vollends genießen.
Beiträge: 179, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 2275-7
20.08.2017 13:01
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Zitat:äh . . . 57 und in Rente?
Du Glücklicher, Ich bin 61 und muss noch ein paar Jahre.
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 2275-8
21.08.2017 12:17
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Branworld1 schrieb in Beitrag Nr. 2275-7:Für´s Erste reicht es mir schon, dass ich jetzt mal keinen Wecker stellen muss, der mich um 04.00 aus dem Bett wirft.
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Beitrag Nr. 2275-9
29.08.2017 10:49
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Beitrag Nr. 2275-10
01.09.2017 21:52
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.