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Beitrag Nr. 2215-21
18.07.2015 12:12
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Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 2215-22
18.07.2015 17:44
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Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 2215-21:Muss man die derzeitige geistige Ruhephase dem Wetter anlasten und ist da wer zu verklagen?
Beiträge: 1.444, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 2215-23
20.07.2015 21:31
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Beiträge: 1.444, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 2215-24
20.07.2015 21:45
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Beitrag Nr. 2215-25
20.07.2015 23:11
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Beitrag Nr. 2215-26
15.08.2015 17:07
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Zitat von Otto:Ich bin auch ein Teil von jener Kraft, die stets vergisst, was meine Frau so will, und trotzdem stets das Gute schafft.
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 2215-27
15.08.2015 22:58
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Beitrag Nr. 2215-28
17.04.2016 15:24
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Hallo und guten Tag Stueps, sei gegrüßt.Stueps schrieb in Beitrag Nr. 2215-1:Hallo liebe Leute,
in diesem Thread soll es um Dinge gehen, die in diesem Universum ausgeschlossen sind, und sich trotzdem ereignen.
Natürlich sind nur vollkommen ernst gemeinte Beiträge einzustellen :smiley29:!
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.