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Beitrag Nr. 2125-1
16.02.2014 00:44
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Beitrag Nr. 2125-2
16.02.2014 01:01
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Guten Morgen Habenix, sei gegrüßt.Habenix schrieb in Beitrag Nr. 2125-1:welcher mensch hat dies als erster erkannt?
Respekt!
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ein_Bild_sagt_mehr_als...Zitat:Angeblich sollen diese Worte von P. J. Reuter stammen, dem Gründer der ursprünglich deutschen Nachrichtenagentur Reuters. Diese Zuschreibung ist allerdings nicht belegt.
Der erste gedruckte Nachweis findet sich im englischen Sprachraum. Am 8. Dezember 1921 veröffentlichte Fred R. Barnard in einer Fachzeitschrift der Werbebranche, Printers’ Ink, eine Anzeige mit dem Slogan „One Look is Worth A Thousand Words“. Die Anzeige warb für den Gebrauch von Bildern in Werbeaufdrucken auf Straßenbahnen. Am 10. März 1927 erschien eine zweite Anzeige mit der Phrase „One Picture is Worth Ten Thousand Words“. Dort wird behauptet, es handele sich um ein chinesisches Sprichwort. Das Buch The Home Book of Proverbs, Maxims, and Familiar Phrases zitiert den Autor Barnard, der sagte, er habe den Slogan „als chinesisches Sprichwort betitelt, damit die Leute es ernst nehmen“.
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Beitrag Nr. 2125-3
16.02.2014 01:44
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Beitrag Nr. 2125-4
01.01.2015 21:07
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Zitat von habenix:ein satz sagt mehr als tausend worte
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Beitrag Nr. 2125-5
30.05.2015 22:02
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Beitrag Nr. 2125-6
30.05.2015 22:09
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.