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Beitrag Nr. 2027-1
19.03.2013 13:50
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Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 2027-2
19.03.2013 14:01
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 2027-1:Auf den zweiten Blick aber wäre es nicht weiter erstaunlich, dass wir ihn nicht kennen (falls es ihn gibt): Schließlich und endlich kennt ja auch keines der heute allgegenwärtigen Software-Programme seinen Erzeuger oder weiß, dass es ihn gibt.
Beiträge: 1.566, Mitglied seit 11 Jahren |
Beitrag Nr. 2027-3
19.03.2013 14:15
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 2027-2:Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 2027-1:
Auf den zweiten Blick aber wäre es nicht weiter erstaunlich, dass wir ihn nicht kennen (falls es ihn gibt):
Schließlich und endlich kennt ja auch keines der heute allgegenwärtigen Software-Programme seinen Erzeuger oder weiß, dass es ihn gibt.
Hallo Grtgrt ,
dein Vergleich hinkt gewaltig, denn keines der heute allgegenwärtigen Software-Programme kann irgendetwas wissen.
M.f.G. Eugen Bauhof
Okotombrok (Moderator)
Beiträge: 1.477, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 2027-4
19.03.2013 20:50
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 2027-3:es gibt durchaus Software-Programme, die (auf bestimmter Abstraktionsebene) sehr viel über sich selbst wissen. Man nennt sie "regelbasiert arbeitende Programme".
Mehr noch: Es gibt sogar solche, die in der Lage sind, sich selbst — auf Basis dieses Wissens — zu modifizieren.
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Beitrag Nr. 2027-5
19.03.2013 23:13
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 2027-4:
Übrigens, wo ist eigentlich die Textpassage geblieben, die Bauhof zitierte?
Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 2027-6
20.03.2013 10:07
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 2027-5:Für beide Arten von Fehlern gilt, dass hinreichend ausführlicher Test sie entdeckt haben sollte, so dass man sie beseitigen konnte, noch bevor das Programm dem Anwender übergeben wurde.
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 2027-7
20.03.2013 11:06
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Hallo Eugen und guten Tag.Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 2027-6:(...)
Vor langer Zeit habe ich mal gelesen, dass die vollkommene Fehlerfreiheit einer hinreichend komplexen Software niemals bewiesen werden kann.
(...)
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Beitrag Nr. 2027-8
20.03.2013 21:36
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 2027-6:Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 2027-5:
Für beide Arten von Fehlern gilt, dass hinreichend ausführlicher Test sie entdeckt haben sollte, so dass man sie beseitigen konnte, noch bevor das Programm dem Anwender übergeben wurde.
Hallo Grtgrt, ...
Vor langer Zeit habe ich mal gelesen, dass die vollkommene Fehlerfreiheit einer hinreichend komplexen Software niemals bewiesen werden kann. Ist dir das nicht bekannt?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.