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Beitrag Nr. 1974-1
25.12.2012 10:27
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Beitrag Nr. 1974-2
25.12.2012 10:52
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25.12.2012 21:45
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Beitrag Nr. 1974-4
26.12.2012 13:28
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Beitrag Nr. 1974-5
26.12.2012 14:40
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Hallo Gnom und guten Tag.Gnom schrieb in Beitrag Nr. 1974-1:Hallo,
handelt es sich beim „Begriff“ „Postnormale Wissenschaft“ um einen neuen Zweig der Wissenschaften?
Was bedeutet „Postnormale Wissenschaft“?
Gruß
Gnom
...trifft es auch nicht vollständig, weil die Wissenschaft nicht allein die Informationen liefert.Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 1974-4:Der Missbrauch von Informationen zur Bereicherung hat nichts mit Wissenschaft zu tun, auch wenn die Wissenschaft die Informationen liefert.
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Beitrag Nr. 1974-6
26.12.2012 15:20
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.