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Beitrag Nr. 1973-1
24.12.2012 13:48
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Beitrag Nr. 1973-2
24.12.2012 14:04
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Beitrag Nr. 1973-3
24.12.2012 14:47
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Beitrag Nr. 1973-4
11.01.2013 12:45
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Beitrag Nr. 1973-5
18.01.2013 09:01
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Beitrag Nr. 1973-6
18.01.2013 12:25
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Beitrag Nr. 1973-7
14.02.2013 15:20
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Beitrag Nr. 1973-8
15.02.2013 10:34
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Versage schrieb in Beitrag Nr. 1973-7:Das Verständnis von flexibler Moral geht hier offenbar auch ein wenig auseinander. Gewissenlosigkeit und eine Moral, die mit der Zeit geht, sind sicher zwei paar Schuhe.
Okotombrok (Moderator)
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Beitrag Nr. 1973-9
15.02.2013 21:43
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1973-8:Wenn eine Frau sich am Strand im Bikini zeigt, so ist dies sicher als angepasste Moral anzusehen. Wenn aber eine Muslimische Frau wegen all zu viel nackter Haut "Stress bekommt" so ist dies gewissenlos. Die Einen denken angepasst, die anderen befinden sich gedanklich noch im Mittelalter.
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Beitrag Nr. 1973-10
19.02.2013 17:29
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1973-9:Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1973-8:Wenn eine Frau sich am Strand im Bikini zeigt, so ist dies sicher als angepasste Moral anzusehen. Wenn aber eine Muslimische Frau wegen all zu viel nackter Haut "Stress bekommt" so ist dies gewissenlos. Die Einen denken angepasst, die anderen befinden sich gedanklich noch im Mittelalter.
Das sollte man vielleicht ein wenig differenzierter betrachten – oder sich solche Äußerungen verkneifen.
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Beitrag Nr. 1973-11
21.02.2013 11:40
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Zitat:Moral beschrieb ursprünglich vor allem, wie Menschen faktisch handeln und welches Handeln in bestimmten Situationen erwartet wird bzw. für richtig gehalten wird. Dieser deskriptive Bedeutungsaspekt einer Moral wird auch als Sittlichkeit oder Ethos bezeichnet und umfasst „regulierende Urteile und geregelte Verhaltensweisen“...(Hervorhebung von mir)
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Beitrag Nr. 1973-12
25.02.2013 09:20
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Irena schrieb in Beitrag Nr. 1973-11:. Wenn du gehest nackt auf der Straße, wirst du von Polizei gleich gepackt. Die Bestrafung der nicht eingehaltenen moralischen Regeln ist die nächste "Moral", die mit der Nacktheit u. s. w. nur entfernt zu tun hat.
Zitat:Niemand sollte das Recht haben, eine Moral vorzuschieben, um menschenverachtende oder sogar kriminelle Taten (wie etwa Ehrenmord) zu rechtfertigen.
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Beitrag Nr. 1973-13
28.02.2013 09:14
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Beitrag Nr. 1973-14
28.02.2013 15:10
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Beitrag Nr. 1973-15
28.02.2013 15:37
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Beitrag Nr. 1973-16
04.03.2013 12:53
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Beitrag Nr. 1973-17
04.03.2013 17:20
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Beitrag Nr. 1973-18
05.03.2013 12:40
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weiterhin steht dort:Zitat von Wikipedia:Frauenparkplätze sind meist näher an Fluchtwegen und Ausgängen oder im Aufnahmebereich von Kameras gelegen und sollen so die Sicherheit von Frauen erhöhen. Hintergrund ist die Problematik, dass sich ein Teil der weiblichen Parkkunden besonders in abgelegenen Teilen von Parkhäusern und Tiefgaragen nicht sicher fühlt und mitunter auch Angst vor sexuellen oder anderen kriminellen Übergriffen hat.
Zitat:Ein Zusammenhang mit der Kriminalstatistik besteht in Deutschland nicht.
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Beitrag Nr. 1973-19
05.03.2013 14:41
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Beitrag Nr. 1973-20
05.03.2013 17:06
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.