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Beitrag Nr. 1973-21
06.03.2013 09:17
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Uwe2 schrieb in Beitrag Nr. 1973-20:Hallo Hans-m,
du stellst uns hier Einzelbeispiele vor, die ja im Einzelnen richtig sein können. Aber diese Einzelfälle ändert nichts daran, dass Männer Frauen vergewaltigen und nicht umgekehrt. ....
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Beitrag Nr. 1973-22
06.03.2013 13:30
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Beitrag Nr. 1973-23
06.03.2013 21:16
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1973-18:Die grössten Widersprüche zwischen Gesetz und Moral sind doch (meiner Meinung nach) in der Emanzipation zu finden.
...
Da sollen männlein und weiblein gleichberechtigt sein, was moralisch durchaus zu Begrüssen ist, aber die gesetzliche Variante dieser Gleichberechtigung sieht leider oft anders aus.
Da darf z.B. eine Boxweltmeisterin Susianna_Kentikian, die sich durchaus selbst verteidigen kann, auf einem Frauenparkplatz parken, aber ein möglicher weise schmächtiger Mann, darf das nicht.
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Beitrag Nr. 1973-24
07.03.2013 09:25
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Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 1973-23:Hallo Hans-m,
also ich parke wegen des von Dir zitierten Grundgesetztes regelmässig auf Frauenparkplätzen und bin mir ziemlich sicher,
dass ich dabei nicht schmächtig werde oder eine Illusion verliere. Sondern solche Parkplätze haben in der Regel bevorzugte Lage,
z.B. im Erdgeschoss eines mehrstöckigen Parkhauses; das erpart einem die Auffahrt in engen Kurvengängen. Frauenparkplätze
liegen auch relativ günstig zum Eingang eines Kaufhauses und zudem meine ich, dass Frauenparklätze etwas großzügiger
angelegt seien, damit man besser rangieren kann. :)
lg
Thomas
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Beitrag Nr. 1973-25
13.03.2013 15:28
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Beitrag Nr. 1973-26
14.03.2013 12:40
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Beitrag Nr. 1973-27
14.03.2013 13:14
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Beitrag Nr. 1973-28
14.03.2013 13:31
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1973-26:Moral kann manchmal ein zweischneidiges Schwert sein.
Das Beispiel ist doch der oft diskutierte Abschuss von Passagierflugzeugen, wenn sie, wie am 11. September als Waffen eingesetzt werden.
Ist es moralisch vertretbar, ein entführtes Flugzeug, dass mit 200 Passagieren besetzt ist, abzuschiessen, wenn es auf ein Objekt zusteuert, in dem tausende umkommen werden.
Ist es moralisch vertretbar den Abschuss nicht durchzuführen?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.