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Beitrag Nr. 1956-1
15.11.2012 10:26
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Beitrag Nr. 1956-2
15.11.2012 12:39
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Beitrag Nr. 1956-3
16.11.2012 13:38
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1956-2:Cornelia könnte sich mit anderen Programmieren zusammentun und so eine Gruppen- oder Mehrfachlizenz erwerben, die, pro Person vielleicht nur 500 € kostet.
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1956-2:Während Cornelia Software für den kaufmännischen Bereich schreibt, so könnte Ihr neuer Kollege Software für z.B Lagerhaltung entwickeln.
Man könnte so evtl Übergabepunkte zwischen beiden Programmen erarbeiten, bei der die Lagerhaltung auch kaufmännisch verbucht werden könnte.
Es gäbe dann nicht zwei Einzelprogramme für je 10 € sondern ein Gesamtpaket für 30 €, wegen der Kompatibilität der Daten untereinander.
Auch könnte man erworbenes Wissen untereinander austauschen. Nicht jeder müsste alles können, sondern man könnte sich ergänzen.
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1956-2:Eine weiter Möglichkeit wäre, nicht das Programm zu verkaufen, sondern die Lizenz dazu.
Das Programm könnte sie einem Unternehmen übergeben, das seinersets Lizensiert ist, und Programme verkaufen darf.
Sie müsste Ihre Entwicklungsrechte abtreten und dabei würden ihr nur die Lizenzgebühren zustehen, aber ohne Verlustrisiko.
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Beitrag Nr. 1956-4
16.11.2012 15:02
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Uwe. schrieb in Beitrag Nr. 1956-3:Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1956-2:Eine weiter Möglichkeit wäre, nicht das Programm zu verkaufen, sondern die Lizenz dazu.
Das Programm könnte sie einem Unternehmen übergeben, das seinersets Lizensiert ist, und Programme verkaufen darf.
Sie müsste Ihre Entwicklungsrechte abtreten und dabei würden ihr nur die Lizenzgebühren zustehen, aber ohne Verlustrisiko.
Damit gibt sie nicht nur die Kontrolle aus der Hand, sondern auch den Gewinn. Wenn ein realistischer Preis für die entwickelte Software bei 10,- Euro liegt, dann ist das nicht genug, den Urheber und die Vertriebsfirma zu entschädigen. Wird das Programm teurer, ist es für Kunden uninteressant. Das ist ja gerade das Dilemme...
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Beitrag Nr. 1956-5
17.11.2012 08:09
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1956-4:dein Gegenargument enthält einen Denkfehler: Es sind ja die 10,- Euro nur der Preis für eine Kopie (= eine Installation des Programms).
Die Lizenz L aber, die man an den Wiederverkäufer der Software gibt, ist was viel Wertvolleres: Sie ist die Erlaubnis, End-User-Lizenzen verkaufen, selbst bepreisen und damit verdienen zu dürfen. Der Preis für L wird sich dann danach bemessen, wie groß du und der Wiederverkäufer den ihm zugänglichen Markt für das Programm einschätzen.
Das wiederum kann davon abhängen, ob du ihm ein exklusives oder nur ein nicht-exklusives Vertriebsrecht einräumst. Im zweiten Fall kannst du dieselbe Vertriebslizenz mehrfach an Interessenten verkaufen.
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Beitrag Nr. 1956-6
18.11.2012 11:26
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Uwe. schrieb in Beitrag Nr. 1956-5:Gibt es einen ähnlichen Ansatz eventuell auch für die Schuhe?
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Beitrag Nr. 1956-7
18.11.2012 15:15
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1956-6:In dem Fall, so würde ich meinen, könnte man versuchen, mit einem Schuhgeschäft (keine Kette, sondern ein kleineres, über das eine einzelne Familie ihren Lebensunterhalt verdient) dahingehend ins Geschäft zu kommen, dass man mit ihnen vereinbart, deine Schuhe auf Provisionsbasis mit zu verkaufen so lange sich das für euch beide lohnt.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.