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Beitrag Nr. 1920-1
28.09.2012 11:56
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Beitrag Nr. 1920-2
28.09.2012 12:13
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Beitrag Nr. 1920-3
29.09.2012 16:06
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Hilbert Raum schrieb in Beitrag Nr. 1920-2:Wenn du nun 2 Winde hast (aus 315 und 45), dann bekommst du die resultierende Windrichtung (also "Mittel")
durch simple Vektoraddition. In deinem Beispiel käme dann natürlich tatsächlich Nord raus (≡360°).
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Beitrag Nr. 1920-4
30.09.2012 17:45
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Nehmen wir ein kart. Kood.S. mit Ost = (x,y) = (cos α, sin β) = (1,0), Nord = (0,1) u.s.w.Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1920-3:[*]Welches "Mittel" würde sich denn so aus 90° und 270° ergeben?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.