Beiträge: 66, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1830-1
27.08.2011 20:38
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Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1830-2
28.08.2011 10:57
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Hallo Neo-xNeo-x schrieb in Beitrag Nr. 1830-1:Ich war überaus gerne hier. Mit freundlichen Grüßen neo-x Tschüss
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1830-3
28.08.2011 11:36
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Hallo Neo-x und guten Morgen.Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1830-1:(...)
Ich war überaus gerne hier.
Mit freundlichen Grüßen
neo-x
Tschüss
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1830-4
28.08.2011 16:05
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Beiträge: 587, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1830-5
28.08.2011 22:18
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Beiträge: 715, Mitglied seit 19 Jahren |
Beitrag Nr. 1830-7
30.08.2011 09:28
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Für letzteres ist das Forum ja auch gedacht :)Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1830-1:Lieber Manu,
danke das ich von Dir niemals aus dem Forum hinaus geschmissen wurde, trotz meiner arroganten plumpen Art, der Darstellung der Dinge aus meiner Sicht.
Nix für ungut, da waren schon ganz andere Kaliber im Forum unterwegs ;-)Zitat:Oft war ich hier wie ein schreibendes Trampeltier unterwegs gewesen. Allermeist aggressiv und voll egoistisch arrogant.
Bis dahin viele Grüße!Zitat:I'll be back
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.