Der deutsche Ethikrat eine Mogelpackung, auf jeden Fall nicht: der Weisheit letzter Schluß!
Was ich an dessen Stellungnahme kritisiere, die URSACHEN des Problems wurden scheinbar nicht genügend analysiert, sie (die Stellungnahme) ist lediglich eine Beschreibung des Ist-Zustandes, wobei in aller erster Linie die Rechtsproblematiken abgearbeitet werden, die Konfliktsituationen, insbesondere DEREN Ursachen allerdings mit keinem Wort erwähnt. Es wird sich auf den historischen Abriß beschränkt.
Das hier im Forum viel zitierte Kausalitätsprinzip wird negiert, es wird sich lediglich an der Wirkung der Babyklappen und deren (rechtlichen) Auswirkungen abgearbeitet. Daher bin ich der Meinung das zunächst die Ursachen des Problems viel tiefer erforsch werden müssen bevor….
Erst wenn ich dessen bewusst bin, bin ich auch in der Lage die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Aber das liegt wohl nicht in der Absicht dieses Ethikrates sich mit eventuell un(ehren)werten Erkenntnissen zu befassen.
Dessen schienen sich die Autoren auch durchaus bewußt (geworden) und deshalb wohl bleiben sie an diesem Punkt in ihrer Stellungnahme einfach stehen welches sich wie folgt ließt: „Deshalb erscheint uns ihre Duldung trotz der aufgezeigten ethischen und rechtlichen Bedenken weiterhin vertretbar:..kann diese Möglichkeit als Ultima Ratio auch ohne rechtliche Grundlage toleriert werden. Die Behörden sollten eine Schließung der betreffenden Einrichtungen nur dann anordnen, wenn ein konkreter Verdacht auf Kinderhandel oder anderweitigen Missbrauch besteht.“
Der Ethikrat geht also einen Schritt in eine bestimmte Richtung und kommt dann irgendwann zu der Meinung wir kommen hier nicht weiter, also beratschlagen sie „einfach“: zurück zum Anfang! (später vielleicht einmal)
Lieber Ernst Ellert II., die Entscheidung des Ethikrates ist, in meinen Augen, ein rückwärts gewandter Schritt. In ihrer Begründung gegen die Babyklappen wird wie folgt argumentiert:“ Die Angebote anonymer Kindesabgabe sollen vor allem verhindern, dass Neugeborene getötet oder ausgesetzt werden. Sie sind allerdings ethisch und rechtlich sehr problematisch.“
Ich sehe es ihnen ähnlich, das vorhandensein dieser „Klappen“ ist derzeit gewichtiger als deren ethischen und rechtlichen Probleme damit, ein totes Kind kann nicht nachforschen…
Der Problematik und Dramatik dieses Problems wird versucht mit rechtlichen Mittel Einhalt zu gebieten, hier wird dem Problem mit Paragraphen-Moral „begegnet“. Für mich ein untauglicher Versuch.
Rechtlich ist die Lage derzeit nicht eindeutig geregelt, na und, da gibt es noch viele andere Sachen die einer Regelung bedürfen. (Das Leben verändert sich, in der Zeit – so auch das Recht)
Und ethisch bleibt es so lange ein Problem wie der Grundstandpunkt „voreingenommen“ auf das Thema.
Eins wurde bisher nicht ausreichend gemacht, die (sozial-ökonom-psycho…) Ursachen der Kindstötung erforscht, die Konflikte aus denen die Mütter in diese Situation geraten…...
Ein großes „unbearbeitetes“ ethisches Problem ist und bleibt die Kindstötung.
Als solches hat sich das rechtliche Problem dem lediglich vorerst unterzuordnen und ausgehend von der Ursachenforschung sollten in Erkenntnis Maßnahmen ergriffen werden die den Ursachen entgegen wirken, dann ist auch das rechtliche Problem als solches gelöst. Da wo es keine Babyklappen mehr geben muss, gibt es auch rechtlich nichts zu „berech(tfer)tigen“.
Wie sag/frag ich gelegentlich: „Ja ist es denn nicht opportun Opportunist zu sein!?“ dies, so mein Eindruck, gilt auch für den Ethikrat, in seiner Haltung zu benannter Problematik!
Zur Bedingung des Raum und der Zeit gehört ganz unbedingt ,die absolute Bedingungslosigkeit von Raum und Zeit. Werden Raum und Zeit an Bedingungen geknüpft sind sie endlich, mit einem Beginn und einem Ende.
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