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Beitrag Nr. 1281-1
30.10.2008 12:16
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Beitrag Nr. 1281-3
30.10.2008 15:42
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Beitrag Nr. 1281-5
31.10.2008 12:36
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Beitrag Nr. 1281-6
19.02.2011 14:22
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Beitrag Nr. 1281-7
19.02.2011 21:33
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1281-1:Außerdem ist überhöhte Geschwindigkeit in den seltensten Fällen der tatsächliche Auslöser des Unfalls!
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Beitrag Nr. 1281-8
21.02.2011 10:36
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1281-7:woher hast du denn diese Information?
Meines Wissens ist die überhöhte Geschwindigkeit neben zu kurzem Abstand die häufigste Unfallursache.
siehe:
http://www.gib-acht-im-verkehr.de/unfall/
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Beitrag Nr. 1281-9
21.02.2011 11:44
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Beitrag Nr. 1281-10
21.02.2011 13:00
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Punkt 1 :Etwas verursachen hast Du richtig erkanntErnst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1281-9:Grund und Anlass für die Störung des Strassenverkehrs war das Kind. Zweifellos.
Punkt 2: etwas nicht verhindern können hast Du ebenfalls erkannt.Zitat:Hätten Geschwindigkeit und Abstände gestimmt wären die beteiligten Versicherungen ohne Arbeit gewesen.
Ursache ist nicht immer gleichbedeutend mit Ursache.
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Beitrag Nr. 1281-11
22.02.2011 00:39
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Selbstredend war es auch die Geschwindigkeit.Zitat:Hier muss ich zudem einwerfen, dass es nicht die Geschwindigkeit, sondern der nicht angepasste Abstand war.
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Beitrag Nr. 1281-12
22.02.2011 12:44
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Du erwiderst:Zitat:Hier muss ich zudem einwerfen, dass es nicht die Geschwindigkeit, sondern der nicht angepasste Abstand war.
Hier behaupte ich, es war nicht die Geschwindigkeit,sondern der AbstandZitat:Selbstredend war es auch die Geschwindigkeit.
...leider viel zu selten.Zitat:Und Vorfahrtsmissachtung, falsches Überholen oder ein Rotlicht missachten werden schon heftig geahndet,
Zitat:aber diese Verfehlungen kann man nicht eher lokalisieren bis es passiert. Nicht im Vorraus feststellen.
Aber die gefahrenen Geschwindigkeiten die lassen sich ganz hervorragend kontrollieren, weshalb man diesen Weg auch beschreitet.
Zitat:Deshalb senkt man im Kreuzzungs oder Einmündungsbereich die Geschwindigkeit auf 50,
damit, wenn mal einer "pent" (was niemals auszuschließen ist) nicht gleich Tote zu beklagen sind..
Zitat:trau keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.
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Beitrag Nr. 1281-13
20.05.2011 15:14
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Hey Hans, sei gegrüßt.Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1281-12:(...)
Ich stelle hier nicht die Notwendigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen und deren Überwachung in Frage.
ich kritisiere nur die, meiner Meinung nach, zu geringe Verfolgung "sonstiger" Verkehrsdelikte, die als die wahren
Unfallursachen dienen.
(...)
Quelle und mehr Infos:Zitat:Aufsehen erregte 2004 der Fall eines finnischen Unternehmenserben,
der mit 80 km/h in der Innenstadt von Helsinki erwischt wurde.
Die Behörden ließen sich die letzte Steuererklärung des Temposünders kommen
und errechneten aus dem Gesamteinkommen das Bußgeld – satte 170.000 Euro.
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Beitrag Nr. 1281-14
20.05.2011 15:27
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1281-13:Die kleineren Strafen fürs heizen sind auch nicht ohne für unsere Verhältnisse.
So werden in Großbritannien für 50 km/h zu schnell schon mal umgerechnet rund 5500 Euro fällig.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.